"Gleiches Recht für alle Bürger des Burgenlandkreises! Denn Schrott ist flott ..."
Alles, aber auch wirklich alles, wird vom Staat vorgeschrieben. Das mag nicht immer schön sein. Doch so hin- und wieder ist es wohl zwingend notwendig, dass der Staat eingreift. Denn nicht alle Bürger halten sich an Gesetze und Vorschriften, die den reibungslosen Ablauf eines demokratisch geführten Staates sicherstellen. Zwecks Erhalts der Gemeindeordnung werden daher Ordnungsbeamte eingestellt. Sie kümmern sich unter anderem darum, dass nicht angemeldete Kraftfahrzeuge vom Straßenrand verschwinden. Denn Parkflächen sind rar, auch im Burgenlandkreis.
Am 17. August 2014 wurde in der Regionalzeitung „Super Sonntag“ über ein in Reuden (Burgenlandkreis) abgestelltes Auto berichtet. Gestern war ich wieder einmal dort unterwege. Erstaunt stellte ich fest, dass der dort abgestellte Kleintransporter immer noch dort steht. Bereits am 17. August 2014 warf ich einen Blick in das Fahrzeuges und machte einige Fotos um den Inhalt des Transporters zu dokumentieren. Zum damaligen Zeitpunkt befand sich neben anderen Abfällen auch Heu auf der Ladefläche. Inzwischen findet sich, sanft auf Heu gebettet, nun auch noch ein altes TV-Gerät im Wagen.
Nun gut, man gewöhnt sich mit der Zeit an den Anblick des Schrottautos. Immerhin steht es ja nunmehr über zwei Jahre am Straßenrand. Die Frage, warum es immer noch nicht kostenpflichtig abgeschleppt und in Verwahrung genommen wurde, möchte ich trotzdem einmal stellen.
Denn im Netz fand ich z.B. einen Beitrag, zum Thema „Wo ein abgemeldetes Auto Parken darf.“ Siehe dazu: „http://www.welt.de/motor/news/article115854957/Les...
„Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrzeugexperte des TÜV Rheinland erklärte im obigen Artikel die Rechtslage: „Das Abstellen eines nicht verkehrsbereiten Fahrzeuges auf einer öffentlichen Verkehrsfläche ist eine unerlaubte Sondernutzung und kein Parken. Das gilt sowohl für betriebsunfähige Fahrzeuge als auch für abgemeldete. Zu letzteren zählen etwa Fahrzeuge mit abgelaufenen Saisonkennzeichen.
Wer das Verbot missachtet, muss mit einem Bußgeld rechnen – vor allem, wenn das abgestellte Fahrzeug den Verkehr behindert oder sogar gefährdet. Maximal sind hier 500 Euro vorgesehen. Zudem kann das Fahrzeug auf Kosten des Halters oder Besitzers abgeschleppt werden. In der Regel bringen die Kommunen zuvor den sogenannten "roten Punkt" am Wagen an und setzen eine Frist. Verstreicht diese, wird abgeschleppt. Dem Besitzer werden dann die Kosten für das Abschleppen, Einlagern und eventuell für die Entsorgung berechnet.“
Mich würde schon interessieren, warum sich die Ordnungsbehörde des Burgenlandkreises nicht an die wohl bundesweit gültigen Rechtsvorschriften und Gesetze hält? Könnte es sein, dass Entscheidungen je nach Gefühlslage der Ordnungshüter getroffen werden?
Ich frage mich, würde es das Ordnungsamt der Gemeinde Elsteraue auch dulden, wenn andere Bürger ihre unangemeldeten Fahrzeuge auf öffentlichen Flächen abstellen? Vom Prinzip her würde ich jetzt einmal behaupten: Wenn dieser Schrotthändler sein Auto in der Elsteraue seit über zwei Jahren ohne Kennzeichen abstellen kann, haben andere Bürger das gleiche Recht darauf, nicht angemeldete Fahrzeuge auf öffentlichen Verkehrsflächen abzustellen.
Ich würde sagen: „Gleiches Recht für alle Verkehrsteilnehmer des Burgenlandkreises. Denn Schrott ist flott!"
Tja, manche sind wohl gleicher als gleich, oder aber es handelt sich hier mittlerweile um ein "Kunstwerk". Die "hohe Kunst vom Schrott"!