Dorferneuerung trägt zur Verschönerung des Ortes bei
Öffentliche Vorstands- und Gemeinderatssitzung
Bürgermeister und der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft Ellgau II informieren
Von Rosmarie Gumpp
Ellgau: Bürgermeister Manfred Schafnitzel und Bauoberrat Manfred Pfeiffer vom Amt für Ländliche Entwicklung in Krumbach luden zu einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates und der Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft Ellgau II in die Gaststätte „Zum Floß“ ein. Diplomingenieur Manfred Pfeiffer blickte anhand einer Fotoschau auf die Dorferneuerung der Lechgemeinde bis in das Jahr 2003, dem Start des Dorferneuerungsprozesses, zurück. Der Arbeitskreis stellte sich damals das Motto „Ellgau – Gemeinsam in die Zukunft“. Die Bilder zeigten, wie geförderte Maßnahmen und Projekte vor Baubeginn und nach der Fertigstellung ausschauten. Und er blickte in zufriedene Gesichter. „Ihr Ort hat sich sehr positiv entwickelt“, stellte der Bauoberrat vom Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben fest. Neben dem Rückblick gab es Informationen zu Privatmaßnahmen, welche weiterhin gefördert werden können.
Maßnahmen der Bodenordnung und Änderung des Verfahrensgebietes
Die Bodenordnung ist ein wichtiger Bestandteil der Dorferneuerung nach dem Bayerischen Dorfentwicklungsprogramm. Dabei können die Eigentumsverhältnisse dort neu geregelt werden, wo Flächen benötigt oder Grenzen verändert werden, und Voraussetzungen zur Umsetzung von geplanten Projekten geschaffen werden. Pfeiffer informierte die Anwesenden über mögliche Maßnahmen der Grundstückseigentümer in der anstehenden Ortsvermessung. Diese sind die Neuordnung von Grundstücken, die Umsetzung von Konzepten der Innenentwicklung, das Erschließen von Grundstücken, die Eigentumsregelung für Grundstücke im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen, die Neufestlegung von vermarkten und unvermarkten Grenzen, die Behebung von Überbauten und die Regelung der Rechtsverhältnisse. Anträge hierfür können die Teilnehmer der Dorferneuerung bei Bürgermeister Manfred Schafnitzel im Rathaus stellen. Aus verwaltungstechnischen Gründen soll in 2020 das bisherige Verfahrensgebiet wesentlich verkleinert werden, bleibt aber weiterhin Fördergebiet für die Privatmaßnahmen.
Liegenschaftskataster und Grundbuch werden aktualisiert
Die Ergebnisse der Bodenordnung werden nach Abschluss aller Arbeiten in das Liegenschaftsbuch und in das Grundbuch übernommen. Damit wird eine dauerhafte Sicherung des neugeregelten Grundeigentums erreicht. „Die Bodenordnung ist eine Chance für eine zielgerichtete Entwicklung der Gemeinde und für die Grundstückseigentümer zur Regelung und Sicherung des Eigentums“, so Manfred Pfeiffer. Abschließend informierten Schafnitzel und Pfeiffer die Zuhörer über die noch anstehenden Maßnahmen in der Dorferneuerung Ellgau II. So ist in den Jahren 2020 bis 2022 eine Umnutzung und Sanierung des alten Raiffeisenlagerhauses mit Neubau von Lagerräumen für die Vereine und die Gestaltung der Freiflächen im Umfeld angedacht.