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Verantwortungslose Gesellen?

Sind die Mitglieder eines Gemeinderates verantwortungslose Gesellen? Haften sie für ihr Handeln? Einbeck gibt eine Antwort.

Der bisherige, am 26.11.2019 zurückgetretene, Ratsherr Reinhard Brinkmann aus Kreiensen beklagt sich darüber, dass die Stadt Einbeck Ratsherren für die Folgen ihrer Abstimmung haftbar machen will. Brinkmann schreibt in einem Leserbrief vom 04.12.2019 in Kompakt: „Zum Zeitpunkt der Abstimmung im VA [Verwaltungsausschuss] über eine Klageerhebung der Stadt Einbeck hatten die Mitglieder des VA keinerlei Kenntnis, was beklagt wird, also konnten sie nicht wissentlich, vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln, sondern nur abstimmen, ob geklagt wird oder nicht.“ Es ging um die Frage, ob die Stadt Einbeck der Bürgerinitiative (Brinkmann als Wortführer?) folgen solle und ob gegen den Verlauf der geplanten Stromtrasse geklagt werden soll.
Abgeordnete haften (theoretisch!) für „Vorsatz“. Vorsatz muss im Zweifel immer erst bewiesen werden. Ein Abgeordneter, dem man Vorsatz bei einer für die vertretene Gemeinde schädlichen Abstimmung nachweisen kann, ist so blöd, dass er allein für diese seine Blödheit haften sollte. Haftung wegen Vorsatz liest sich sehr schön, ist aber in der Praxis als Haftungsgrund nahezu unbedeutend.
Abgeordnete haften (theoretisch), wenn sie „wissentlich“ gegen die Interessen der von ihnen vertretenen Gemeinde verstoßen. Diese Abgeordneten sind weit verbreitet, denn immer, wenn es um die Abwägung des Eigeninteresse des Abgeordneten und der Gemeinde geht, steht der Abgeordnete vor einem Dilemma. Selbstverständlich, wird kein Abgeordneter (außer den ganz blöden) sein Eigeninteresse als Entscheidungsgrund herausstellen, er wird immer behaupten, das gerade sein Verhalten dem Interesse der Gemeinde und deren Bürgern dient. Auch diese Vorschrift hat daher in der Praxis als Haftungsgrund keine Bedeutung.
Abgeordnete haften für „grob fahrlässiges“ Handeln, nicht aber für einfache Fahrlässigkeit. Juristen unterscheiden einfaches fahrlässiges Handeln vom grob fahrlässigen Handeln; allerdings ist nirgends in den Gesetzen definiert was denn nun das wichtige Unterscheidungsmerkmal „grob“ ist. Ob es wohl „grob fahrlässig“ ist, wenn ein Abgeordneter „keinerlei Kenntnis“ von dem hat, worüber er abstimmt? Und warum stimmt er dann nicht mit Enthaltung? Oder warum beschafft er sich nicht bei Zeiten die nötige Sachkenntnis?
Der im Leserbrief jammernde Herr Brinkmann, es werde bald keine Personen mehr geben, die für ein Abgeordnetenmandat kandidieren, wenn die Gemeinde den einzelnen Abgeordneten für sein Verhalten in Haftung nimmt, hat nur bedingt Recht, denn die Wichtigtuer und verantwortungslosen Gesellen werden sich zurecht vor den möglichen Folgen fürchten, aber dann bleiben die verantwortungsvoll handelnden Bürger übrig, die nicht die Gemeinde für ihre BI-bedingten Privatinteressen missbrauchen.
Übrigens: War dieser Herr Brinkmann nicht der, der wegen falscher Wahlunterlagen im Ortsteil Bentierode eine Wahlwiederholung erzwang, um so nachträglich noch in den Gemeinderat zu kommen?
04.12.2019
Hermann Müller
Bentierode
Bentieröder Bruch 8
D-37574 Einbeck

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