Lebensmittel, Müll und Recht
Als Kriegskind lernte ich, dass Lebensmittel wertvoll sind, wenig vorhanden waren und darum nicht in den Müll geworfen werden dürfen. Später als Student lernte ich die Tücken des Eigentums kennen, und dass man dieses Recht durch einfaches Wegwerfen aufgeben kann. Und schon stand die Polizei da wegen Verschmutzen der Straße und Haftung des früheren Eigentümers. Zeitgleich streiten sich die öffentliche Müllabfuhr und der Schrottsammler, wer das herrenlose aber doch wertvolle Stück weiter verwerten darf – aber für dessen korrekte Lage auf der Straße wollen beiden nicht haften. Im Kindergarten oder der Vorschule wird das übriggebliebene aber eigentlich für die Kinder bestimmte Essen pflichtgemäß in der Mülltonne entsorgt, denn die Mitnahme und Selbstverwendung durch die Angestellten gilt als Diebstahl, ist verboten und es droht die fristlose Kündigung und Strafverfolgung. - An der nächsten Ecke wird zu Lebensmittelspenden aufgerufen, denn in der Welt und auch bei uns gibt es hungrige Menschen. Es wäre schlimm, wenn wir erst wieder einen verheerenden und verlorenen Krieg brauchen, um zu begreifen, dass Lebensmittel nicht in den Müll gehören.
30.08.2013
Hermann Müller
Bentierode
Bentieröder Bruch 8
D-37574 Einbeck