myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Der Rechtsstaat ist in Gefahr!

Betr.: Die Eule, 26.05.2013: Einfluss auf Zeugen …

Ich unterstelle, dass der Bericht wahr ist. Die Aussagen des Gerichts und die Behandlung der Beschuldigten sind in mehreren Punkten falsch, denn sie verstoßen gegen die Grundprinzipien eines Rechtsstaates.
1. Die Behauptung, die Besuchserlaubnis sei nicht „mit dem Persönlichkeitsrecht der Beschuldigten zu vereinbaren“ ist Blödsinn, denn die zu besuchende Gefangene kann, bevor die Presse eingelassen wird, um ihre Zustimmung zu diesem Besuch befragt werden.
2. Die Behauptung, die Öffentlichkeit werde durch die Presseerklärungen der Polizei und Staatsanwaltschaft ausreichend informiert, ist, selbst wenn es stimmte, eine Einschränkung der Pressefreiheit, wie sie typisch für Terrorregime ist – sie ist damit ein Angriff auf den Rechtsstaat.
3. Die Behauptung, dass die Beschuldigte über die Presse „Einfluss auf Zeugen und die laufenden Ermittlungen“ nehmen könne, ist eine grobe Verzerrung, denn den gleichen Einfluss nehmen doch auch die Veröffentlichungen der Polizei und Staatsanwaltschaft.
4. Die Beschuldigte sei „in der Haft vollkommen isoliert“. Isolationshaft ist ein typisches Merkmal eines Unrechtsstaates. Ich hatte selbst Gelegenheit, diese Art der Behandlung während meiner Haft in der Gewalt der DDR-Stasi zu erleben.
5. Der Pflichtverteidiger habe erst vier Wochen nach Beginn der Ermittlungen die Gelegenheit erhalten, der Beschuldigten „einige persönliche Kleidungsstücke“ zu bringen, weil „die Staatsanwaltschaft sie [erst jetzt] freigegeben hat“. Dies kann auf vorsätzliche Verschleppung der Ermittlungen hindeuten mit dem erkennbaren Ziel, die Beschuldigte in der Haft zu zermürben und so zu – falschen – Geständnissen zu zwingen.

Alles zusammen zeigt, dass die Beweislage der Staatsanwalt mehr als dürftig ist. Unter diesen Bedingungen sollten die Bürger aufgerufen werden, Entlastungsmaterial für die Beschuldigte zu sammeln und dies dem Pflichtverteidiger zu überlassen.

30.05.2013
Hermann Müller
Bentierode
Bentieröder Bruch 8
D-37574 Einbeck

Ein Beitrag für „Die Eule“; Abdruck: 29.05.2013

Weitere Beiträge zu den Themen

PressefreiheitGerichtRechtsstaatBesuchserlaubnis

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite