Bürgermeister-Pension
Herr Ehmen hat das „Verbrechen“ begangen zu kandidieren, ihn traf dann das Unglück, zum Bürgermeister von Bad Gandersheim gewählt zu werden, und seit dem ist er Opfer der geltenden Gesetze. Als Bürgermeister wurde er, so weit nicht bereits vorher schon Beamter, jetzt zwangsweise Beamter auf Zeit (Paragraf 80 Absatz 5 Satz 2 NkomVG [Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz]: „Sie oder er ist Beamtin oder Beamter auf Zeit“.). Auch seine Bezahlung ist gesetzlich vorgeschrieben mit A16 (Einwohnerzahl von 10.001 bis 15.000; Paragraf 1 NKBesVO [Niedersächsische Kommunalbesoldungsverordnung]). An der Beamteneigenschaft hängt dann wieder zwangsweise die Pension. Der Bürgermeister ist wirklich ein armer getriebener Mann.
Während die Rentenversicherung erst 1889 von Bismarck eingeführt wurde, gehen die Vorläufer der Beamtenversorgung einige tausend Jahre bis ins alte Ägypten zurück: Der Herrscher braucht seine Helfer, und weil er auf sie angewiesen ist, sorgt er auch für sie. Und weil diese Versorgung so alt ist, hat sie so viele Varianten und Sonderzweige entwickelt. Die Haushälter und einige, sehr wenige Politiker begreifen langsam das Problem der Beamtenversorgung, denn die Pensionen liegen zwischen dreißig und über siebzig Prozent der letzten und damit höchsten Bruttoverdienste der aktiven Zeit. Zum Vergleich: Die Rentenversicherung bemisst die Rentenhöhe einerseits nach dem gedeckten Durchschnittsverdienst des ganzen Lebens und begrenzt außerdem auf deutlich unter fünfzig Prozent.
Da Richter auch nur Beamte sind und Beamte vor allem in der hochbezahlten Spitze der Verwaltung tätig sind, wird sich an dieser Überversorgung der Beamten nichts ändern. Es gibt nur einen Ausweg: Man muss die Zahl der Neuverbeamtungen möglichst gering halten, dann wächst sich das Problem im Laufe der nächsten hundert Jahre aus. Andernorts, zum Beispiel in Berlin, folgt man seit rund zwanzig Jahren dieser Personalpolitik.
Unsere oft verschuldeten Kommunen könnten es weitgehend auch tun, indem freiwerdende Beamtenstellen, wenn überhaupt, nur durch Angestellte wieder besetzt werden, tun es aber meist nicht, weil die die Haushalte aufstellenden Bürgermeister und Landräte selbst Beamte sind. Gesetzliche Vorschriften, wo überall zulässig oder sogar zwangsweise Beamte eingesetzt werden können oder müssen, könnten geändert werden. So zum Beispiel die Paragrafen 80 und 107 des NkomVG, um die Kommunalfinanzen langfristig in Ordnung zu bringen – dies ist ein Auftrag an unseren Landtagsabgeordneten Herrn Schwarz.
21.11.2013
Hermann Müller
Bentierode
Bentieröder Bruch 8
D-37574 Einbeck
Ein Beitrag für das Gandersheimer Kreisblatt; Abdruck: 21.11.2013