Was macht eigentlich ein Betreuungsverein? Ein Beispiel aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck; ehrenamtliche Fremdbetreuer werden gesucht.
Als ich 1985 für die Gemeinde Eichenau als „Ortswaisenrat“ bestellt wurde, da musste ich mich u.a. auch immer wieder um Familien kümmern, in denen ein älteres Mitglied weggelaufen war oder beständig Beobachtung brauchte. Damals sprach noch niemand von „Alzheimer“ - das war eher eine alte Eichenauer Familie. Als dann 1992 das Betreuungsrecht geändert wurde und das Ehrenamt entfiel war ich mit dabei, einen Verein zu gründen, der der die Betreuungsaufgabe professionell übernehmen kann. Eine ehemalige Schülerin von mir ist dort nun hauptamtlich als Sozialpädagogin angestellt und ich bin noch im Verein. Der Verein ist klein geworden, erfüllt seine Aufgabe als Träger voll und der Landrat hat sich bereit erklärt, als 1. Vorsitzender zu fungieren. Die Kassenführung hat das Landratsamt mit übernommen. Der Etat beläuft sich auf rund 200 000 Euro und es werden von zwei Vollzeitkräften insgesamt 71 Personen betreut.
Betreuung bedeutet, dass die gesetzliche Vertretung eines volljährigen Menschen, der wegen seiner psychischen Erkrankung oder einer körperlichen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise selbständig zu erledigen. Der Betreute soll seinen Wünschen entsprechend ein möglichst eigen bestimmtes, selbständiges Leben führen. Der Betreuer wird von Gericht eingesetzt und oft nehmen Rechtsanwälte diese Aufgabe wahr, die sich ihr Einkommen mit vielen Betreuungen erhöhen können. Die Betreuung erfordert umfassende Kenntnisse in Erbschaftsangelegenheiten, Vermögensbetreuung, Klärung von Familienproblemen, Versicherungen, Sozialwesen, Immobilienverwaltung. Erkennen und Durchsetzung von möglichen Ansprüchen des Betreuten gehört auch dazu, besonders wenn diese mittellos sind.
Es können auch Ehrenamtliche Betreuer eingesetzt werden.
Ehrenamtliche Fremdbetreuer führen Betreuungen für Personen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Sie kommen dann zum Einsatz, wenn kein geeigneter Angehöriger vorhanden ist und die Übernahme der Betreuung durch einen Berufsbetreuer oder Betreuungsverein nicht erforderlich ist. Sie regeln und organisieren die Angelegenheiten für die Betroffenen in den Bereichen für die sie vom Vormundschaftsgericht bestellt wurden und die diese aufgrund einer psychischen Erkrankung, Altersdemenz oder einer geistigen Behinderung nicht selbst regeln können. Sie werden von der Betreuungsstelle und von den Betreuungsvereinen bei ihrer weiteren Betreuungstätigkeit beraten und begleitet.
http://www.myheimat.de/eichenau/beitrag/28112/betr...
Der Verein stellt sich im Internet vor: http://betreuungsverein-ffb.de/Impressum/impressum...
Ein schönes, ebenerdiges Büro ist in der Stadtmitte in Fürstenfeldbruck, Schöngeisinger Straße 16
Broschüre: http://www.verwaltung.bayern.de/Gesamtliste-.613.1...
Interessanter Bericht.