Kolumne: EU-Gericht
Das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union war eines der drei Gerichte der EU und bislang das einzige Fachgericht. Es nahm am 12.12.2005 seine Arbeit auf und hatte seinen Sitz in der luxemburgischen Hauptstadt Luxemburg-Stadt. Es bestand aus 7 Richtern mit einer Amtszeit von 6 Jahren. Bei deren Auswahl sollte auf eine geographische Ausgewogenheit und der Vertretung der unterschiedlichen europäischen Rechtssysteme geachtet werden. Das Gericht wurde am 1. September 2016 aufgelöst.
Zuständig war das Gericht für Rechtstreitigkeiten zwischen der EU und ihren Beamten und sonstigen Bediensteten. Dazu gehören auch Klagen von abgewiesenen Bewerbern. Es fielen etwa 150 Rechtssagen jährlich an. Es ging nicht nur um die Dienstverhältnisse im engeren Sinne (Bezüge, Laufbahn, Einstellung, Disziplinarmaßnahmen), sondern auch um die soziale Sicherheit (Krankheit, Alter, Arbeitsunfall, Invalidität, Familienzulagen).
Das Gericht ist eine derjenigen europäischen Institutionen, die völlig unbekannt sind. Zu Recht? Keine Auhung. Ob es wirklich so ineffektiv war, wie immer behauptet, sei ienmal dahingestellt; "Insider" können das am besten beurteilen.
Bei uns in Deutschland wäre das Gericht vermutlich Teil der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Ob es Sinn macht, das deutsche Gerichtssystem (Amts-, Sozial-, Arbeits-, Verwaltungs- und Finanzgerichte) auf die europäische Ebene übertragen werden kann, werden Europapolitiker sowie Europajuristen am besten beurteilen können; wir haben jedenfalls gute Erfahrungen damit gemacht. Vielleicht wäre ja eine Diskussion sinnvoll, wie das Europarecht weiterentwickelt und Fachgerichte für bestimmte Themenbereiche möglich wären. Angesichts der Tatsache, daß einige osteuropäische Staaten möglicherweise nicht demokratisch und rechtsstaatlich organisiert sind, täte eine solche Diskussion gut.