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Flüchtlingsrat zum Tag der Menschenrechte

Flüchtlingsrat NRW fordert:Ausnahmezustand für Menschenrechte beenden!

Anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte fordert der Flüchtlingsrat NRW die Achtung der universalen Menschenrechte für Schutzsuchende. Obwohl mitder Allgemeinen Erklärung der Menschenrechteund der Europäischen Menschen-rechtskonvention, deren 70-jähriges Bestehen dieses Jahr gewürdigt wird,wichtigeGarantenfür die individuellen Menschenrechte geschaffen wurden, befinden sich die Grund-und Menschenrechte von Schutzsuchenden heute im permanenten Ausnah-mezustand. Unter anderem gefährden die Kategorisierung von Flüchtlingen, beschleunigte Asyl-verfahrenund die Isolierung Schutzsuchenderdas in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verbriefte Recht auf Asyl. Politische Entscheidungen und Erwägun-gen lassen denmenschenrechtlichen Schutz von Flüchtlingen oftmals außer Acht. Selbst während derCorona-Pandemie wird von Abschiebungen nicht abgesehen. „Ab-schiebungen sind in dem derzeitigen pandemischen Ausnahmezustand unverantwort-lich, da Lebenund Gesundheit der Betroffenen nicht garantiert werden können“, so Birgit Naujoks, Geschäftsführerin der Flüchtlingsrats NRW.Doch auchin den Aufnahmeeinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen herrschtweiterhin Ausnahmezustandfür die Menschenrechte von Schutzsuchenden.Trotz der getätigten Entzerrungsmaßnahmen ist in den Sammelunterkünften der Infektions-und Gesundheitsschutznicht sichergestellt. So waren am12.11.202016 Landesauf-nahmeeinrichtungen inTeil-oder Vollquarantäne, 103 Flüchtlinge waren mit Covid-19 infiziert.

„Wir fordern die Landesregierung auf, das Recht auf Gesundheit für Flücht-linge zu garantieren“, so Birgit Naujoks.„Auch aus diesem Grund muss eine Abkehr von der Massenunterbringung erfolgen.“Zudem drohen Kinder und Jugendliche inSammelunterkünftenweiterhin abgehängt zu werden. Dasneue, schulnahe Bildungsangebot, das laut Erlass vom 01.07.2020 nun schrittweise in allen Zentralen Unterbringungseinrichtungeneingerichtetwerden soll, wird dem EU-und völkerrechtlich verankerten Recht auf Bildung nicht gerecht. „Es ist zu begrüßen, dass die Landesregierung endlich den rechtlichen Anspruch auf Bildung für Flüchtlingskinderanerkennt.Ziel mussjedoch sein, möglichst schnell den Zugang zu Regelschulangebotenzu ermöglichen“, so Birgit Naujoks.

Dieser Text stammt vom Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen.

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