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Kolumne
Baugerichtstag

Der Deutsche Baugerichtstag (DBGT) ist ein Verein. Er stellt das wichtigste Sprachrohr der Baujustiz und der Baujuristen, aber auch Baupraktiker gegenüber der Gesetzgebung dar. In einem Turnus von zwei Jahren, erstmals 2006 in Hamm, treffen sich alle maßgeblichen Repräsentanten des deutschen Baurechts zum Erfahrungsaustausch und zur Entwicklung von Resolutionen, die an maßgeblicher Stelle im zuständigen Bundesjustizministerium eingebracht werden.

Dem Deutschen Baugerichtstag gehören sowohl einzelne Persönlichkeiten aus Richterschaft, Anwaltschaft, Universitäten und Hochschulen sowie der Bauwirtschaft ebenso an wie Behördenvertreter und Politiker.

Ein besonderes Gewicht erhält der Baugerichtstag in Form der Unterstützung durch die maßgeblichen Baurechtsvereinigungen in Deutschland wie zum Beispiel:
• Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V.
• ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltsverein
• CBTR Centrum für Deutsches und Internationales Baugrund- und Tiefbaurecht e.V.
• Institut für Baurecht Freiburg i. Br. e.V.
• Architekten- und Ingenieurkammern
• Bauindustrieverbände etc.

(fiktiver Teil)
Verdächtige Entwicklungen laufen derzeit beim Deutschen Baugerichtstag. „Dies betrifft sowohl die Mitgliederentwicklung wie auch die Finanzierung,“ berichtet Hadamar Adalbert Reichsfürst von Eppingen. Er ist bei Pro Pecunia Leiter der Abteilung Lobbyistenbeobachtung.

„Es gibt inzwischen (vermutliche) Scheinselbständige, die als Fliesenleger, Zimmerleute, Dachdecker, Anstreicher, Tapezierer o. ä. abreiten. Sie stammen i. d. R. aus Osteuropa und / oder Kaukasien und werden von dort fremdfinanziert. Ihr Arbeitsvolumen ist einfach zu gering, um wirtschaftlich überleben zu können. Ihre Hauptaufgabe: Verbandsarbeit für ihre Heimatländer bei uns in Deutschland. Sie sollten sicherstellen, daß die Moskauer Rus über die Schiene Kirgisien, Turkmenistan oder Aserbaidschan einen Zugang zum deutschen Markt behält.“

Daß es auch Direktzahlungen in beträchtlichem Umfang aus dem Osten gegeben hat, hält Hadamar Albrecht für wahrscheinlich. „Es gilt allerdings die Unschuldsvermutung – es fehlen nämlich die Beweise.“

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