Kolumne
... über die Teufelsbuhlschaft
Teufelsbuhlschaft bedeutet „Eheschließung“ und intime (sexuelle) Beziehung mit Satan. Das Wort Teufelsbuhlschaft enthält den aus der Mode gekommenen Ausdruck Buhlschaft“, was die Geliebte bedeuten kann, oder auch Ehe, Verlobung und sexuelle Beziehung (buhlieren, boleren). Allgemein gebräuchlich ist heute noch das Wort „Nebenbuhler“.
Teufelsbuhlschaft war neben dem Teufelspakt, dem Hexenflug und der Verwandlung in Tiere (z. B. Werwolf), der Teilnahme am Hexensabbat und dem Schadenzauber ein zentraler Anklagepunkt in den frühneuzeitlichen Hexenprozessen. Grundlage für die Hexenverfolgungen war die kaiserliche Halsgerichtsordnung Karls V. von 1532 (Constitutio Criminals Carolin), die die Angeklagten nach dem Geständnis der Hexerei mit dem Feuertod bedrohte. Grundlage der Anklagepunkte in den Hexengerichtsverfahren waren die Schuldvorwürfe der systematischen Hexenlehre, wie sie u. a. der Hexenhammer des Dominikaners Heinrich Kramer (lat. Henricus Institoris) von 1486 wiedergibt.
(fiktiver Teil)
Das Ausländeramt Oberspüldorf ist in Nöten. Sie soll einen ungewöhnlichen Antrag auf Bleiberecht bearbeiten. „Satan“ steht dort als Name des Ehemanns, „Teufel“ bzw. „gefallener Engel“ als Berufsbezeichnung. Der „Hades in Transsylvanien“ ist als gegenwärtiger Aufenthalts- und Wohnort angegeben.
„Unsere Bürgermeisterin möchte uns vergesäßen,“ ist sich die Stadtverwaltung sicher. „Sie kann doch nicht mit dem Teufel verbündet sein und mit ihm die Ehe vollziehen….“
Die Opposition ist dagegen überzeugt: „Doch sie kann … bei ihrer Politik geht doch nicht alles mit rechten Dingen zugange, so gruselig, wie die ist…“