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Kolumne
... über den Steuerfachangestellten

Der Steuerfachangestellter (frühere Bezeichnung „Steuerfachgehilfe“ bzw. „Fachgehilfe in wirtschafts- und steuerberatenden Berufen“) ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf.
In Deutschland dürfen nur Personen, die diese Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, die Berufsbezeichnung „Steuerfachangestellter“ führen.
Die Hauptaufgabe des Steuerfachangestellten besteht darin, den Steuerberater zu unterstützen. Daher gehören zu seinen wesentlichen Aufgaben:
• Büro- und Verwaltungsarbeiten
• Buchhaltungsarbeiten (Finanzbuchführung, Lohn- und Gehaltsabrechnungen)
• Vorbereitung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen
• Prüfen von Steuerbescheiden
• An- und Abmeldungen bei Sozialversicherungsträgern sowie die Verwaltung der entsprechenden Nachweise (Lohnsteuerbescheinigungen usw.)
Auch unterstützt er den Kanzleiinhaber bei seiner steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung der Mandanten aus Industrie, Handel, Handwerk, dem Dienstleistungsbereich sowie von Freiberuflern und Privatpersonen.
Ausbildungsinhalte sind nach der Ausbildungsordnung vor allem folgende Fachgebiete:
• Steuerwesen(Abgabenordnung, Bewerbungsgesetz, Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer)
• Rechnungswesen (Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften, Buchführungs- und Abschlusstechnik, Lohn- und Gehaltsabrechnung)
• Betriebswirtschaft
• Wirtschaftsrecht

• Im Jahr 2017 wurden in Deutschland 6.705 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen. Auf der Rangliste der Ausbildungsberufe nach Neuabschlüssen in Deutschland steht der Ausbildungsberuf damit auf Rang 20. Bundesweit befanden sich 2017 insgesamt 18.069 Personen in einer Ausbildung zum Steuerfachangestellten. ei weiblichen Auszubildenden liegt die Ausbildung im Jahr 2017 auf Rang 12. Der Anteil der weiblichen Auszubildenden beträgt 69,4 % (Vorjahr: 70,1 %) und der Anteil der männlichen Auszubildenden liegt bei 30,6 % (Vorjahr: 29,9 %).

(fiktiver Teil)

Der Edle Reichsfreiherr Volkmar Jäger von Kurpfalz und Hans-Jürgen Schiefer-Arm liegen einander über kreuz. Sie streiten regelrecht miteinander. Was nicht etwa an Frauen, Sport, dem Wetter oder anderen Vorlieben liegt.

Nein – es geht vielmehr um die Vergnügungssteuer. „Du hast Frau, Kinder sowie Enkelkinder. Du und Deine Kinder haben offensichtlich viel Vergnügen beim Liebesspiel. Ich dagegen – ich lebe alleine. Ich werde von der Vergnügungssteuerpflicht befreit,“ fordert der Jäger von Kurpfalz.

„Eben. Genau deswegen muß eine Strafsteuer eingeführt werden. Du trägst nichts zum Fortbestand der Deutschen Nation bei. Du hast nie in die Sozialversicherung – insbesondere Renten-, Kranken- sowie Pflegeversicherung - eingezahlt – nur wegen Dir müssen meine Kinder jetzt bis zum 75. Lebensjahr sozialversicherungspflichtig arbeiten gehen.“

Als dann auch noch der Vorwurf kam, der Edle Jäger von Kurpfalz sei für die massive Einwanderung (beispielsweise von Alten- und Krankenpflegern) verantwortlich, kam es fast zu Schlägerei.

„Wir finden die Asexuellen-Steuern eine klasse Idee,“ freut sich Habeas – Nepomuk von Pro Pecuniam. „Uns verwundert, daß der Staat noch nie von selbst auf diese Idee gekommen ist. Wir werden die Idee weiter verfolgen.

Die Finanzministerien von Bund und Ländern bricht bei diesem Worten der Schweiß aus. Was da wieder an Arbeit auf sie zukommt, so störend, wie Pro Pecuniam ist.

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