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Haus geerbt? Das sollten Sie wissen
(TRD/WID) Wer würde nicht gerne etwas erben? Doch Vorsicht: Es gibt einige Fallstricke, die für ein böses Erwachen sorgen können. Daher sollte sich jeder vorher schlaumachen, um das Erbe unbeschwert zu genießen.
Experten raten Kindern, die von ihren Eltern eine Immobilie erben und mit dem Gedanken spielen, selbst dort einzuziehen, dies besser schnell zu tun. Denn nur, wenn sie unverzüglich die geerbten vier Wände beziehen, müssen sie keine Erbschaftssteuer bezahlen.
Selbst dann nicht, wenn der Wert der Immobilie über dem Freibetrag von 400.000 Euro liegt. Ansonsten hält das Finanzamt die Hand auf und kassiert Erbschaftssteuer. Und zwar ohne Berücksichtigung der Steuerbefreiung für ein Familienheim.
In einem konkreten Fall hatte ein Mann zu lange gezögert und erst rund sechs Monate nach seiner Eintragung ins Grundbuch Angebote von Baufirmen für den Umbau seines Elternhauses eingeholt. Die Bauarbeiten begannen etwa zwei Monate später. Zu spät für jegliche Steuerbefreiung, wie die Richter befanden (Bundesfinanzhof, Az.: II R 37/16).
Immobilienpreise klettern
(TRD/WID) Die Preise für Wohnimmobilien in Deutschland lagen im 3. Quartal 2019 durchschnittlich 4,9 Prozent höher als im 3. Quartal 2018. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, verteuerten sich vor allem Eigentumswohnungen (+9,0 Prozent) und Ein- und Zweifamilienhäuser (+7,5 Prozent) in den sieben größten Metropolen (Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und Düsseldorf).
In den anderen kreisfreien Großstädten ab 100.000 Einwohnern stiegen die Preise für Häuser um 7,8 Prozent, die Preise für Eigentumswohnungen um 5,8 Prozent an. In städtischen Kreisen außerhalb von kreisfreien Großstädten wurden Preissteigerungen von 5,1 Prozent für Ein- und Zweifamilienhäuser und 4,5 Prozent für Eigentumswohnungen beobachtet.