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Strom-Transport wird immer teurer

  • Schon jetzt entfallen etwa 25 Prozent des Strompreises auf den Transport.
  • Foto: (Link zum Bild: http://www.pixelio.de/media/725464)© Bernd Kasper/pixelio.de
  • hochgeladen von Heinz Stanelle

(TRD/wid-en) Der Strom-Transport zu den Haushalten wird immer teurer. Schon jetzt entfallen 25 Prozent des Strompreises auf den Transport. Wie eine Analyse des Verbraucherportals Verivox zeigt, sind die Netzkosten innerhalb der vergangenen fünf Jahre für private Stromverbraucher im Schnitt um 17 Prozent gestiegen. Das wird deutlich anhand eines Drei- bis Vierpersonen-Haushaltes mit einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh. Während der Anteil der Netzgebühren am Strompreis 2011 noch durchschnittlich 225 Euro betrug, sind es aktuell 263 Euro. Die Mehrausgaben belaufen sich auf 38 Euro plus Mehrwertsteuer.

Dabei werden im Osten Deutschlands die höchsten Netzentgelte fällig. Bei einem Verbrauch von 4.000 kWh müssen ostdeutsche Verbraucher durchschnittlich 305 Euro zahlen. Wer in den alten Bundesländern wohnt, wird durchschnittlich mit 255 Euro belastet. Doch Ost und West bewegen sich bei den Netzkosten aufeinander zu. Betrug die Preisdifferenz vor fünf Jahren noch 27 Prozent, liegen die Netzgebühren im Osten derzeit noch 20 Prozent über Westniveau.

Klagerecht gegen Stromanbieter

Bei Preiserhöhungen durch Stromversorger haben Kunden das Recht, die Preisänderung auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen und auch notfalls dagegen zu klagen. Auf dieses Recht müssen die Anbieter ihre Kunden allerdings nicht ausdrücklich hinweisen, informieren Rechtschutz Experten einer Versicherung. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs bestätigt dies mit der Begründung, dass Kunden im Normalfall fähig sind, die entsprechenden Klauseln in den Verträgen zu erkennen und zu nutzen (BGH, Az.: VIII ZR 360/14).

Stromkunden haben allerdings auch ein Sonderkündigungsrecht bei Preisaufschlägen wegen höherer Steuern oder Abgaben. Wird das Recht nicht eingeräumt, steht dem Kunden eine Erstattung zu in Höhe der Preiserhöhungen von drei Jahren.
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3 Kommentare

Die Netzentgelte sind wie die Erlaubnis zu Gelddrucken. Ursprünglich gehörte das Netz den Stromkonzernen, und der Aufbau ist über die Strompreise von den Verbrauchern längst bezahlt worden. Die Trennung in Erzeuger und Netzbetreiber hat den Konzernen richtig Geld eingebracht, dabei sind die meisten Betreiber Tochtergesellschaften der Stromkonzerne.

M. A. gehört auch die Strom-, Gas- und Kommunikations-Infrastruktur in Staatshand, genauso wie die Straßen, Wasserstraßen, Bahntrassen. Das sind Einrichtungen für die Gesamtgesellschaft, die auch längst schon von der Gesellschaft bezahlt worden sind. Da müsste endlich mal vom Grundgesetz Gebrauch gemacht werden:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art 14:
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. ...

Und dieses Allgemeinwohl ist hier ja wohl eindeutig gegeben.

Wenn die Zahlen sieht, hast Du Recht, Wolfgang.

Stimme Komm am 17.04.2016 | 20:54 zu.

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