Big Brother zahlt keine Kraftfahrzeugsteuer und TÜV-Gebühren
Kameraüberwachung von Fahrer, Beifahrer und Passagieren soll für mehr Sicherheit sorgen
(TRD/MID) Rückfahrkamera, Rundumblick – Kameras am Fahrzeug haben Konjunktur. Nun kommt nach „chinesischem Vorbild“ noch die Linse zur Beobachtung des Innenraums. Um kritische Fahrsituationen und womöglich Unfälle zu vermeiden heisst es, sollen Autos also künftig nicht mehr nur auf die Straße, sondern auch den Fahrer und Beifahrer beobachten und auf weitere Passagiere achten.
Sekundenschlaf, Ablenkung, ein nicht angelegter Gurt – vieles, was im Fahrzeug passiert, kann weitreichende Folgen haben. Um diese zu verhindern oder zumindest ihre Folgen zu entschärfen, hat ein deutscher Zulieferer nunein neues System zur Innenraumbeobachtung mit Kameras und künstlicher Intelligenz (KI) entwickelt.
„Wenn das Auto weiß, was Fahrer und Insassen gerade machen, wird Autofahren noch sicherer und komfortabler“, sagt der Geschäftsführer des Herstellers. Ab 2022 kann das System in Serie gehen. Dann wird Sicherheitstechnik, die beispielsweise den Fahrer bei Müdigkeit oder Ablenkung warnt, in der Europäischen Union zum Standard in Neufahrzeugen.
Die EU-Kommission erwartet, dass durch ihre neuen Anforderungen an die Sicherheit von Fahrzeugen bis 2038 mehr als 25.000 Leben gerettet und mindestens 140.000 schwere Verletzungen vermieden werden können. Der Blick ins Fahrzeug soll künftig auch ein grundlegendes Problem selbstfahrender Autos lösen. Denn um dem Fahrer die Fahrverantwortung beispielsweise nach einer automatisierten Autobahnfahrt wieder zu übergeben, muss das Auto sicher sein, dass der Fahrer weder schläft, noch Zeitung liest oder E-Mails auf dem Smartphone schreibt.
Eine im Lenkrad eingebaute Kamera erkennt, wenn die Augenlider des Fahrers schwer werden, er abgelenkt ist und seinen Kopf zum Beifahrer oder in Richtung der Rücksitze dreht. Dank KI zieht das System aus diesen Informationen die richtigen Schlüsse: Es warnt den Fahrer bei Unachtsamkeit, empfiehlt Pausen, wenn er müde wird, oder reduziert sogar die Geschwindigkeit des Fahrzeugs – je nach Wunsch des Fahrzeugherstellers oder gesetzlicher Vorgaben.