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Arbeitgeber kann Krankenschein schon am ersten Tag verlangen

Achtung: Wer krank ist und nicht zur Arbeit kann, muss wenn der Arbeitgeber es fordert schon am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt heute in einem Urteil klargestellt. Die Arbeitgeber müssen auch nicht begründen, wieso sie bereits am ersten Tag auf die Vorlage eines Attests bestehen, urteilten die Richter.

Geklagt hatte eine Redakteurin des Westdeutschen Rundfunks in Köln. Sie war nach einer Krankmeldung im November 2010 von ihrem Arbeitgeber aufgefordert worden, künftig schon am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorzulegen. Die Klägerin unterstellte dem Arbeitgeber Willkür.

Gesetzlich sind Beschäftigte verpflichtet, ihren Arbeitgeber unverzüglich zu informieren, wenn sie wegen Krankheit ausfallen. Spätestens am vierten Krankheitstag muss eine entsprechende Bescheinigung eines Arztes beim Arbeitgeber vorliegen. Das Entgeltfortzahlungsgesetz räumt dem Arbeitgeber aber auch das Recht ein, schon früher einen Krankenschein zu verlangen.

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