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Zusatzfragen zu Antworten der Verwaltung in der letzten Ratsversammlung

"In der letzten Ratsversammlung gab die Verwaltung Antworten auf Anfragen. Dazu stellten wir im Nachgang Zusatzfragen", erklärt Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER [zu finden unter https://www.duesseldorf.de/rat/ratsinfo.html, und dann über Kalender auf den 08.09.2022, Rat klicken].

RAT/359/2022
In der Antwort erklärt die Verwaltung, dass sich der Lambertus-See und das Seeufer größtenteils im Privatbesitz befinden und das die eher untergeordneten städtischen Flächen eingezäunt und zum Teil mit Badeverbot-Schildern versehen sind.

Auf die Frage 2 wurde gar nicht geantwortet; dies bitte nun innerhalb dieser Wochenantwortfrist nachholen. Erst, wenn diese Frage aus der Anfrage beantwortet wurde, ist es ggf. erforderlich, dazu eine Zusatzfrage zu stellen.

Zusatzfrage zur vorliegenden Antwort:
Was konkret wird die Stadtverwaltung Düsseldorf nun gemeinsam mit den Privatbesitzern des Lambertus-Sees und des Seeufers bis wann besprechen und umsetzen (siehe Anregungen in Frage 1), um sowohl auf das Badeverbot, als auch auf die Gefahren des unerlaubten Badens hinzuweisen?

RAT/360/2022
In der Antwort erklärt die Verwaltung nicht, aus welchen Gründen bisher keine gemeinsamen Einsätze auf Initiative des OSD durchgeführt wurden – dies bitte nun innerhalb dieser Wochenantwortfrist nachholen. Erst, wenn diese Frage aus der Anfrage beantwortet wurde, ist es ggf. erforderlich, dazu eine Zusatzfrage zu stellen.

RAT/362/2022
In der Antwort auf Frage 2 erklärt die Verwaltung, dass „die Unterstützungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene beschränkt sind“.
Da demzufolge auf Frage 2 nicht vollständig geantwortet wurde, kann dies nun bitte innerhalb dieser Wochenantwortfrist nachgeholt werden, denn es gibt, wenn auch beschränkt, Unterstützungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene (und es geht hier nicht um das Insolvenzrecht oder Aufgaben/Kompetenzen im Bereich des Restruktuierungsbeauftragten oder der Bundesagentur für Arbeit). Erst, wenn diese Frage aus der Anfrage beantwortet wurde, ist es ggf. erforderlich, dazu eine Zusatzfrage zu stellen.

Gut unterrichtete Ratshausinformationen besagen, dass die Hakle GmbH am 28.08.2022 sowohl den Oberbürgermeister der Landeshauptsadt Düsseldorf, Dr. Stephan Keller als auch den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck angeschrieben und um Hilfe gebeten haben.

Zusatzfrage:
Wie konkret hat Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller auf den Brief vom 28.08.2022 reagiert (einige Beispiele: Er hat selber bei Hakle angerufen – er hat anrufen lassen – er hat sich den Telefonatinhalt berichten lassen und dann was veranlasst – er ist zu Hakle hingefahren – er hat Hakle zum Gespräch eingeladen – er hat überlegt, auch gemeinsam mit der Verwaltungsspitze oder/und Zuständigen, welche der beschränkt möglichen Unterstützungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene bei der Problemlösung helfen können, etc. pp.)?

RAT/285/2022
In der Antwort zur Frage 2 erklärt die Verwaltung, dass die Mahn- und Gedenkstätte bei künftigen Musikdarbietungen „sich immer mit konstruktiver Kritik und Feedback auf Veranstaltungen im eigenen Hause auseinander[setzt].

In der Antwort zur Frage 3 erklärt die Verwaltung, dass die Konsequenzen, die die Mahn- und Gedenkstätte gezogen hat, damit es künftig bei Veranstaltungen, Darbietungen, musikalischen Beitägen etc. möglichst nicht erneut zu Irritationen, Mißverständnissen oder/und Verstimmungen kommt, „Es gilt der Verweis auf Antwort 2.“

Da also diese Fragen noch nicht beantwortet worden sind, bitten wir, diese nun innerhalb dieser Wochenantwortfrist nachholen. Erst, wenn diese Frage aus der Anfrage beantwortet wurde, ist es ggf. erforderlich, dazu eine Zusatzfrage zu stellen.

RAT/286/2022
Zusatzfrage:
Verstehe ich die Antwort auf Frage 1 richtig, dass die Stadtverwaltung Düsseldorf weder Busse, noch Busfahrende kontrolliert und zur Antwort auf Frage2, zu jeder Tages- und Nachtzeit an jedem Kalendertag SchülerInnen und ElternInnen Ansprechpartner bei der Schule bzw. dem Amt für Schule und Bildung bekannt sind, die auch 7/24/365 erreichbar sind?

RAT/317/2022
In der Antwort auf Frage 2 erklärt die Verwaltung, dass es möglich ist, dass durch die Energiekrise, höhere Strom- und Gaskosten, auch Kunden betroffen sein/werden könnten.

Zusatzfrage:
Welche Preisanpassungen für Leistungen sind im Haushaltsplanentwurf für 2023 schon eingeplant (welche und in welcher Höhe) bzw. werden bis zur Verabschiedung des Haushalts im Dezember 2022 in den Fachausschüssen der Stadt bzw. im VVZ [Veränderungsverzeichnis] oder auf andere Arten und Weisen seitens der Stadt den Kunden mitgeteilt?

RAT/346/2022
In der Antwort auf Frage 1 erklärt die Verwaltung (Seite 1, letzte Zeilen), dass „die bestehende Tradition der Verteilung vo Kartenkontingenten an die Ratsfraktionen geprüft und neu geregelt [wurde].“
Gefragt wurde, an welche Empfänger – bitte deatilliert und je Anlass auflisten.
Da hier unvollständig geantwortet wurde (Welche Fraktion oder Gruppe bekam wieviele Eintrittskarten für welchen Anlass), kann dies nun bitte innerhalb dieser Wochenantwortfrist nachgeholt werden. Erst, wenn diese Frage aus der Anfrage beantwortet wurde, ist es ggf. erforderlich, dazu eine Zusatzfrage zu stellen.

Zusatzfrage zur Antwort auf Frage 1, Seite 2, erste Zeilen:
Welche nachvollziehbaren Kriterien wurden zum 01.11.2020 festgelegt?

Foto: pixabay

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