Zu den Angermunder Kiesseen: FPD-SPD-Antrag zum OSD führte zu extrem heftiger, deftiger und unsachlicher Diskussion
Im Mai hat die Bezirksvertretung 5 intensiv, zum Teil hitzig, über die Beschlußvorlage der Verwaltung, Sofortmaßnahmen am Angermunder Baggersee für die Sommersaison 2022 zu beschließen, debattiert.
In der gestrigen Sitzung wurde auf Antrag von FPD und SPD darüber diskutiert, dass die Verwaltung gebeten wird, die geplanten Kontrollen am Angermunder See auf die Themenfelder Lärm (Party-Touristen) sowie Parkverstöße zu fokussieren.
In der sich darin anschließenden, zum Teil extrem heftigen, deftigen und unsachlichen Diskussion wiesen die Redeteilnehmer u.a. auf folgendes hin:
1.) Es ist bedenklich, wenn in einer Sitzung ein Thema ausführlich diskutiert und entschieden wurde, schon in der nächsten Sitzung das Thema erneut auf die Tagesordnung kommt.
2.) Man können nicht solange diskutieren, bis jede/r alles gesagt hat, zumal dann, wenn heute Gesagtes gar nicht zum Antragstext passt, sondern „nur“ Grundsätzliches zur Thematik Angermunder Kiesseen enthält.
3.) Frau Törkel hätte nur einseitig auf § 19 Landeswassergesetz hingewiesen, jedoch den § 20 „vergessen“, der regelt, dass die zuständige Behörde bei künstlichen Gewässern und Talsperren bestimmen kann, ob und in welchem Umfang der Gemeingebrauch an ihnen zulässig ist und die Ausübung des Gemeingebrauchs sowie das Verhalten im Uferbereich regeln.
4.) Auf den Hinweis eines Ratsherrn erklärte der Leiter der Bezirksverwaltungsstelle, dass das Rechtsamt noch nicht mit der Prüfung des Antrags befasst wurde, es jedoch möglich ist, dass man nach Prüfung zu dem Eregbnis kommt, dass das Ordnungsamt den möglicherweise heute in der Bezirksvertretung gefassten Beschluß nicht anwenden dürfe.
Am Ende dieses Tagesordnungspunktes stimmte die Mehrheit gegen den Antrag von FPD und SPD.
Dazu erklärt Alexander Führer, Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER: „Das Thema, ob die Angermunder Kiesseen ganz, teilweise oder gar nicht bebadet werden dürfen, wird seit Jahrzehnten diskutiert. In der April-Sitzung hatte die SPD zu Sofortmaßnahmen für 2022 Beratungsbedarf angemeldet. In der Mai-Sitzung wurde intensivst gestritten; nun auch in der Juni-Sitzung. Zuschauende Bürger verlassen Bezirksvertretungssitzungen vorzeitig. Bezirksbürgermeister Golißa und Vizebezirksbürgermeister Gocht mahnten gestern.
Wenn ein Thema, wie die Angermunder Kiesseen, die Bezirksvertreter so erregt und erhitzt und, wenn sich der Eindruck aufdrängt, dass sie selbst erheblich involviert sind, dann sollte dringend überlegt werden, wie die demokratisch gewählten Vertreter der Bürger im Stadtbezirk 5 künftig damit umgehen.
Gelten Gesetze, Richtlinien und Durchführungsverordnungen auch für sie?
Oder nicht?
Sind die Bezirksvertreter im Stadtbezirk 5 für die Bürger im Stadtbezirk 5 zuständig?
Oder für die Badefreunde von außerhalb?
Und nun noch zum OSD, dem aktuellen Antrag: Nach geltender Lage ist das nachmittägliche Seenutzen (Baden) genauso nicht erlaubt, wie randalierende „Partygäste“, die in den Abend-/Nachtstunden Mülltonnen anzünden. Lärm, Müll, Baden und nichtstatthaftes Parken waren und sind nicht erlaubt. Punkt. Wer dies ändern möchte, muss die gesetzlichen Grundlagen verändern. Dafür sind dann weder die Bezirksvertretung, noch der Stadtrat zuständig. Ist das auch den Antragstellern von FDP und SPD bewußt? Ich hoffe sehr.“
Foto: (c) Thomas Weidmann_Angermunder Kiessee
Ich denke mal, das Badeverbot am Angermunder See, genauso wie an der Duisburger Sechs-Seen-Platte, hat auch etwas mit haftungsrechtlichen Gründen zu tun. Man kann nun mal nicht an jedes Gewässer eine Badeaufsicht stellen. Und sollte jemand dort etwas passieren, wo er trotz Badeverbot ins Wasser gegangen ist, kann er nicht auf die Idee kommen, jemanden dafür zu verklagen. Ein "Baden auf eigene Verantwortung" würde es evtl. genauso tun.
Ein anderes Problem ist jedoch die Vermüllung. Das geht gar nicht. Ich fürchte allerdings, diejenigen werden selten erwischt.