Zu den Abwassergebühren__CDU und Bündnis 90/Grüne planen im Land eine bürgerunfreundliche Gesetzesänderung
„Im Mai hatte das Oberverwaltungsgericht Münster gegen die hohen Zinsberechnungen bei Abwassergebühren entschieden. Da auch Düsseldorf seit Jahren zu Lasten der Gebührenzahler rechnet, hofften wir auf Preissenkungen“, erklärt Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER.
„Nun wurde bekannt, dass die Landesregierung von CDU und Bündnis 90 / Grünen mit einer Gesetzesänderung erreichen wollen, dass sich unter dem Strich nichts ändert, denn nun soll erlaubt werden, dass Abschreibungen sich nicht auf Buchwerte, sondern auf Wiederbeschaffungswerte beziehen.
Wenn Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetags sagt, das diese gesetzliche Neuregelung genutzt werden müsse, um die Gebührenkalkulation zukunftsfest zu gestalten, ist klar, was gemeint ist – keine Gebührensenkung.
Wir stehen im Sinne der Düsseldorfer Bürger und Unternehmer an der Seite derer, die, wie Rik Steinheuer, Bund der Steuerzahler, und andere von der Landesregierung und der zuständigen Ministerin erwarten, dass einem bürgerfreundlichen Urteil ein bürgerfreundliches Gesetz folgt!“
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