Wildtiere im Zirkus: Stadt erwartet Klagen gegen Verbot
Düsseldorf, 12. April 2019
Ein Zirkus, der mit Wildtieren auftreten möchte, hat gegen die Stadt Krefeld geklagt, weil diese ihm aufgrund eines politischen Beschlusses keinen Platz zur Verfügung stellen wollte. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat im Eilverfahren entschieden, dass die Stadt Krefeld einen Platz zur Verfügung stellen muss, denn das höherrangige Recht, das Tierschutzgesetz, würde dieses kommunale Verbot nicht decken.
Da auch Düsseldorf vor Jahren politisch beschlossen hat, dass keine Zirkusse mit Wildtieren auftreten dürfen, fragte die Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER die Verwaltung, ob dieses Urteil Auswirkungen auf die Beschlusslage in Düsseldorf hat, ob schon Anträge von Zirkusunternehmen auf Genehmigung von Auftrittsorten mit Wildtieren vorliegen und was hat die Stadtverwaltung Düsseldorf bereits unternommen bzw. wird unternehmen, damit das Auftrittsverbot von Wildtieren in Zirkusunternehmen im Stadtgebiet Düsseldorf rechtssicheren Bestand hat.
Die Verwaltung antwortete, dass das Verfahren Zirkus Busch Stadt Krefeld nur die Verfahrensbeteiligten bindet, dass der Zirkus Busch im September 2019 auch in Düsseldorf mit Wildtieren auftreten möchte und dass dann, wenn auch das Oberverwaltungsgericht in Münster entsprechend zu Gunsten des Zirkus urteilen würde, die Stadt über den Rechts- und Verfassungsausschusses des Deutschen Städtetages eine Initiative zur Änderung des Tierschutzgesetzes initiieren bzw. unterstützen könnte.
Claudia Krüger, Vorsitzende der Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER und von der sympathischsten Tierschutzpartei, der „Aktion Partei für Tierschutz“ - Das Original – Tierschutz hier!, zur Europawahl 2019 nominierten Spitzenkandidatin: „Schön, dass die Stadt eine Initiative initiieren bzw. unterstützen könnte. Aber ob sie es tut oder lässt, ist nicht klar. Als Europaabgeordnete ist klar, dass ich von Brüssel aus das Thema befeuern werde."