Wildkräuter – Segen oder Fluch bei Stadtsauberkeit?
Düsseldorf, 18. Mai 2019
In der städtischen Information „Zehn Punkte für mehr Stadtsauberkeit“ stellen der Oberbürgermeister, die Umweltdezernentin und die Awista-Geschäftsführer ein Zehn-Punkte-Programm für mehr Stadtsauberkeit vor. Dieses reicht von A wie App bis W wie Wildkrautbekämpfung.
Die AWISTA hat „im vergangenen Jahr im Rahmen einer "Grundreinigung" in jeder Straße außer Anliegerstraßen einmal das Wildkraut entfernt. Da das Wildkraut bei unterschiedlichen Wetterbedingungen an unterschiedlichen Stellen unterschiedlich schnell nachwächst, verfolgen Awista und Stadt in diesem Jahr nach der "Grundreinigung 2018" einen flexibleren Ansatz. In diesem Jahr wird die Wildwuchsentfernung bedarfsgerecht im Rahmen einer variablen Tourenplanung auf Basis von Sichtungen und Erfahrungswerten vorgenommen. So sollen die zur Verfügung stehenden Ressourcen 2019 flexibler und effektiver eingesetzt werden.“
Wildkräuter werden als krautige Wildpflanzen (im Gegensatz zu den züchterisch beeinflussten Kulturpflanzen), vor allem in der direkten Umgebung des Menschen, in Gärten, Ackerland und Saumbiotopen bezeichnet. Der Begriff wird verwendet, um die Nutzbarkeit der Pflanze zu betonen und, ähnlich wie der neutrale Ausdruck „Beikraut“, gelegentlich als Synonym für den Ausdruck Unkraut verwendet, um dessen sehr negativen Beiklang zu vermeiden.
Die Vorsitzende der Fraktion Tierschutz FREIE WÄHLER, Ratsfrau Claudia Krüger, fragt aus diesem, aktuellen Anlass in der nächsten Ratssitzung die Verwaltung, wenn Wildkräuter gut für Mensch, Tier, Umwelt, Klima und Erhalt der Arten sind, wieso werden diese dann von der AWISTA im Stadtgebiet entfernt, wenn Wildkräuter hier im Wortsinn Unkraut gemeint ist, also als „Spontanvegetation auf befestigten Flächen, zum Beispiel in Mauerfugen und Pflasterritzen“, auf welche Art und Weise, mit welchen Methoden und Hilfsmitteln (auch biologischer und chemischer Art) soll die AWISTA im Stadtgebiet die Entfernungen durchführen und welche Alternativen zu der nun geplanten Entfernung von Wildkräutern im Stadtgebiet wurden geprüft und verworfen, so dass es zu der Entscheidung kam, die AWISTA mit einem flexiblen, bedarfsgerechten Ansatz zu beauftragen.
Ich bin wirklich sehr gespannt, in welchem Wortsinn die Stadtverwaltung Wildkräuter definiert. Angesichts von Tier-, Umwelt-, Klima- und Artenschutz sollte wirklich gut überlegt werden, ob Wildkräuter als gut oder schlecht, als Unkraut gesehen werden, die dann auch noch mit chemischer Unterstützung beseitigt werden. Als Spitzenkandidatin der Aktion Partei für Tierschutz – DAS ORIGINAL – TIERSCHUTZ hier! ist für mich klar, dass man einerseits Mauerfugen und Pflasterritzen schützen und erhalten muss, dies aber anderseits nur unter strenger Beachtung von Tier- und Umweltschutz, Artikel 20a Grundgesetz, geschehen darf.“