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Werden Heimentgelte ausgelost?

Die gewählten Interessenvertreter in den Pflegeeinrichtungen werden missachtet! Verbraucherschutz mit Füßen getreten.

Die Gesellschaft wird älter, mehr Menschen brauchen Pflege und das kostet Geld. Die Corona-Krise reißt zusätzlich Löcher in die Sozialkassen.Es wird weiter über die Köpfe der Versicherten entschieden. Beifallklatschen als Lob, reicht nicht aus.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will ab Herbst über eine Pflegereform diskutieren. Die Bundesregierung ist gesetzlich ohnehin verpflichtet, in diesem Jahr zu prüfen, ob eine Anpassung der Leistungen aus 2017 erforderlich ist.

Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag, Erwin Rüddel (CDU), will eine Erhöhung des Beitragssatzes vermeiden. Er sprach sich dafür aus, die Förderung für die private Pflegevorsorge auszuweiten. Was dies auch immer bedeuten soll.

Die «Welt am Sonntag» hatte unter Berufung auf Verbraucherschützer berichtet, dass viele Menschen Rat suchten, weil die Beiträge für private Zusatzpolicen zur Pflegeversicherung stark stiegen. Dazu sagte ein Sprecher des Verbands der Privaten Krankenversicherung der dpa, die Beiträge in einigen Tarifen müssten angepasst werden, weil sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen verändert hätten. 
Bundespolitiker kümmern sich, wenn überhaupt, um die besserverdienende Klientel. Die Kommunalpolitik kümmert sich nicht um die Einhaltung und Unterstützung bestehender Gesetze. Die WTG-Aufsicht (frühere Heimaufsicht) ist personell minimal ausgestattet. Geschweige, dass sich Seniorenbeiräte oder Seniorenvertretungen zur Unterstützung in die Bewohnerbeiräte in den Einrichtungen wählen lassen.

Pflegekosten in Heimen sind seit 2017 um mehr als 30 Prozent gestiegen, die anerkannt Pflegebedürftigen allein im Jahr 2019 um 19 %.

Alle reden, nicht erst seit der Corona Epidemie, vom Notstand in der Pflege. Neue Gesetze werden am Fließband erlassen. Die bereits ständig gestiegenen und zukünftig weiter steigenden Heimentgelte belasten, durch gleichbleibende Festbeträge der Pflegekassen, allein die Bewohner. Das Bundessozialgericht mahnt, mit Urteil vom 26.09.2019 - B 3 P 1/18 R , die jahrzehntelange Missachtung der Mitwirkung des Bewohnerbeirates bei der Entgelterhöhung an. Gesetze zu Gunsten der Bewohner werden oft nicht umgesetzt.
Pflegeeinrichtungen sollten keine profitorientierten Orte, keine Industrieunternehmen sein, die allein auf Effizienz ausgerichtet sind und die pflegebedürftigen Bewohner als Erlösbringer ausnutzen. Verträge gehen von gleichwertigen Partnern aus, was bei fehlendem Angebot und steigender Nachfrage nicht gegeben ist. Um beidseitige Zufriedenheit zu erreichen, ist ein notwendiger Ausgleich zwischen allen Beteiligten auf Augenhöhe erforderlich. Es bedarf vordringlich zufriedener Mitarbeiter mit Empathie und Vertrauen, damit sich die Bewohner gut aufgehoben fühlen.

Demokratie als Erfolgsfaktor

Wie die Mitwirkung auf Seiten der Mitarbeiter durch das Betriebsverfassungsgesetz oder adäquaten Regelungen vorgesehen ist, wurde die Mitwirkung der Bewohner mit Beginn der Pflegeversicherung 1995 formal zur Unterstützung der Bewohner ausgestaltet. So hat die Unterschrift des Bewohnerbeirates unter das Erhöhungsverlangen der Heimentgelte eine direkte Auswirkung auf alle derzeitigen und zukünftigen Bewohner. Beiräte sind gut beraten, ihre Beschlüsse allen Bewohnern und Angehörigen zeitnah zur Kenntnis zu geben.

Eine ausreichende Personalausstattung in der Pflege bildet eine Voraussetzung für eine adäquat hohe Patientensicherheit und Versorgungsqualität.Die aktuelle Situation ist durch erhebliche regionale Ungleichheiten gekennzeichnet: Die Personalbesetzung in deutschen Pflegeheimen wird entscheidend durch die sogenannten Stellenschlüssel geprägt, die in den Rahmenverträgen gemäß § 75 SGB XI auf Länderebene beschlossen werden.

Ein bundeseinheitliches Personalbemessungsverfahrens ist ein weiterer notwendiger Schritt, um eine gleiche Pflege in allen Bundesländern zu gewährleisten. Die Forderungen wirken sich in der notwendigen Erhöhung der Pflegekosten aus.

Pflegeeinrichtungen in jeglicher Ausgestaltung und Angebotsform dürfen durch desinteressierte Mitbürger kein Ort des Grauens werden, sie müssen behütete, lebenswerte Einrichtungen sein. Wer weiß schon, ob er oder sie nicht den Schutz über kurz oder lang selbst benötigen. Kommunalpolitiker, insbesondere Senioren(bei)räte, müssen sich mit größeren Entgeltsteigerungen in den Pflegeeinrichtungen schnellstens auseinandersetzen. Die Mehrkosten, können durch die Bewohner nicht mehr getragen werden, fallen den Kommunen zur Last. Die Möglichkeit sich in Bewohner(bei)räte wählen zu lassen, ist ein notwendiger erster Schritt, um sich mit der akuten Altenhilfeplanung aktiv auseinander zu setzen.

Von der gebotenen Mitwirkung profitieren alle, Unternehmen, Beschäftigte, Bewohner, Angehörige und die Gesellschaft.

Warum kennt keiner die bereits gegebenen gesetzlichen Möglichkeiten der demokratisch gewählten Bewohnervertretungen in den Pflegeeinrichtungen und Anbieter geführten Wohngemeinschaften. Ist es Zufall, dass die alle zwei Jahre stattfindenden Wahlen nicht wahrgenommen werden?

Die Wichtigkeit zeigt sich bei den jährlichen Heimentgelterhöhungen; vor der Verhandlung mit den Pflegekassen ist die Unterschrift des Bewohnerbeirates eine zwingende Voraussetzung.

Seit kurzem gibt es - zur Unterstützung von Bewohnern, Angehörigen und Interessierten in Pflegeeinrichtungen – eine Ausarbeitung zu Selbstkosten.

Der Bewohnerbeirat
Herausgeber: Aktiv altern in NRW und überall

Paperback978-3-347-07276-3;  8,99 €
Hardcover978-3-347-07277-0; 17,99 €
e-Book978-3-347-07278-7; 4,99 €
 
Ausreden der fehlenden Kenntnis entfallen. Warum auf die Zukunft hoffen, warum nicht bereits gegebene Möglichkeiten nutzen und nicht weiter ausblenden?

Auf der Seite des Verlages ist auch eine Leseprobe gegeben. Bei der Inhaltsangabe erkennen Sie die neuen Schwerpunkte, die bisher in der Literatur oder Praxis nicht erklärt wurde.

Heimentgelte benötigen die Akzeptanz der Zahler. Es bedarf einer offenen Kommunikation mit den Beteiligten Bewohner, Angehörigen. Die Diskussion über die Höhe der Zuzahlung der Pflegekassen darf nicht länger allein den nicht betroffenen Politikern zu Lasten der gesetzlich Versicherten, den Pflegekassen und Betreibern zu Lasten Dritter, den Zahler, überlassen werden.

Werden bereits Tariflöhne gezahlt, sind monatliche Zahlungen von 3.000 € keine Seltenheit.
Zum Beispiel bei Pflegegrad 2-5 ist ein Einrichtungs-Einheitliches-Entgelt von 1.332,70 € fällig, dazu kommen    Unterkunft & Verpflegung 1.215,58 € und als Kaltmiete die Investition 537,52 €
Gesamtkosten für den Bewohner 3.085,80 €

Bedenken Sie bei den Kommunalwahlen sind über 30 Prozent der Wähler über 65 Jahre und maximal 20 % der anerkannt Pflegebedürftigen erhalten einen Heimplatz. Nur in wenigen Kommunen können Seniorenbeiräte frei gewählt werden.

Die Parteien sind in der Pflicht!
Wollen wir Pflege in Würde?

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