myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Wenn eine Taxe auf der Prinz-Georg-Straße anhält, ist diese Behinderung keine Stauung

Zum Thema „Wie können Taxifahrgäste auf der einstreifigen Prinz-Georg-Straße (und anderen auch) ein- und aussteigen“ teilte der zuständige Beigeordnete Jochen Kral in der letzten Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses mit, dass „ beim Einsteigen der Taxifahrer auf einen in Kürze zu erwartenden Fahrgast für angemessene Zeit warten und einen insbesondere älteren oder behinderten Fahrgast in der Wohnung abholen oder dorthin begleiten [darf]. Die Entgegennahme des Entgelts und das Ausstellen einer Quittung gehören stets zum Aussteigen lassen.
Voraussetzung ist, dass die Verkehrslage dies zulässt. Kurze Behinderungen des übrigen Verkehrs sind in Kauf zu nehmen, Stauungen müssen vermieden werden.
Die örtliche Situation in der Prinz-Georg-Straße gilt – im Vergleich zu zweistreifigen Straßen mit straßenbündigem Schienenverkehr- als vergleichsweise unproblematisch.

Taxen [wurden] beim Fahrgastwechsel [nicht] mit Bußgeldern belegt.

Über die in der Straßenverkehrsordnung verankerten Regelungen hinaus sind gesonderte Regelungen seitens der Stadt Düsseldorf nicht erforderlich.“

Dazu erklärt Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER: „Diese Antworten sind bemerkenswert. Eine Taxe darf also auf dem einen Fahrstreifen der Prinz-Georg-Straße anhalten, einen mobilitätseingeschränkten Fahrgast aussteigen lassen und zur Wohnung begleiten. Dies gilt als kurze Behinderung, welche der übrige Verkehr in Kauf zu nehmen hat. Die sich zwangsläufig ergebende Stauung ist keine Stauung. Na denn ...“

Foto: pixabay

Weitere Beiträge zu den Themen

Jochen KralDüsseldorfFahrgastTaxiStauPrinz-Georg-StraßeVerkehrslageRatsgruppe Tierschutz FREIE WÄHLERFreie WählerTierschutzTorsten LemmerOrdnungs- und Verkehrsausschuss

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite

Themen der Woche

NRW-LandesregierungRatgeber und LeserserviceNRW SoforthilfeTRD PressedienstTRD aus NRWCorona-PandemieSoforthilfe