Wenn eine Taxe auf der Prinz-Georg-Straße anhält, ist diese Behinderung keine Stauung
Zum Thema „Wie können Taxifahrgäste auf der einstreifigen Prinz-Georg-Straße (und anderen auch) ein- und aussteigen“ teilte der zuständige Beigeordnete Jochen Kral in der letzten Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses mit, dass „ beim Einsteigen der Taxifahrer auf einen in Kürze zu erwartenden Fahrgast für angemessene Zeit warten und einen insbesondere älteren oder behinderten Fahrgast in der Wohnung abholen oder dorthin begleiten [darf]. Die Entgegennahme des Entgelts und das Ausstellen einer Quittung gehören stets zum Aussteigen lassen.
Voraussetzung ist, dass die Verkehrslage dies zulässt. Kurze Behinderungen des übrigen Verkehrs sind in Kauf zu nehmen, Stauungen müssen vermieden werden.
Die örtliche Situation in der Prinz-Georg-Straße gilt – im Vergleich zu zweistreifigen Straßen mit straßenbündigem Schienenverkehr- als vergleichsweise unproblematisch.
Taxen [wurden] beim Fahrgastwechsel [nicht] mit Bußgeldern belegt.
Über die in der Straßenverkehrsordnung verankerten Regelungen hinaus sind gesonderte Regelungen seitens der Stadt Düsseldorf nicht erforderlich.“
Dazu erklärt Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER: „Diese Antworten sind bemerkenswert. Eine Taxe darf also auf dem einen Fahrstreifen der Prinz-Georg-Straße anhalten, einen mobilitätseingeschränkten Fahrgast aussteigen lassen und zur Wohnung begleiten. Dies gilt als kurze Behinderung, welche der übrige Verkehr in Kauf zu nehmen hat. Die sich zwangsläufig ergebende Stauung ist keine Stauung. Na denn ...“
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