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Gebärdensprache ist eigenständige Sprache
Wann werden auch Ausschusssitzungen gebärdensprachgedolmetscht?

„Gemäß § 8 Absatz 4 des Gesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) ist die Deutsche Gebärdensprache als eigenständige Sprache anerkannt,“ erklärt Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER.

„Deshalb frage ich nun in der nächsten Stadtratssitzung

1.) Wie konkret wirken der Oberbürgermeister, die Stadtspitze/Verwaltungskonferenz, die städtischen Ämter und AmtsleiterInnenX, die städtischen VertreterInnenX in Aufsichtsgremien und/oder städtischen Töchtern/Beteiligungen darauf hin, dass Gebärdensprachdolmetscher eingesetzt werden?

2.) Aus welchen Gründen werden Gebärdensprachdolmetscher bei Übertragungen von politischen Sitzungen der Stadt Düsseldorf – abgesehen von Sitzungen des Rates der Stadt – nicht eingesetzt, insbesondere wenn berücksichtigt wird, dass bald auch Sitzungen der Ausschüsse im Stream aufgezeichnet und somit eine Zeit zum Abruf zur Verfügung gestellt werden?

Auf die Antworten freuen sich diejenigen, die auf Gebärdensprachdolmetschen angewiesen sind.“

Foto: (c) wikipedia.org_wiki_Datei_Sign_language_interpreter.jpg__Gebärdendolmetscher

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