Von 12 behaupteten lärmsanierten Ortsdurchfahrten in Düsseldorf hat die Deutsche Bahn in Wahrheit nur 3 lärmsaniert!
Skandal – Lücke zwischen Werbeaussage und Wahrheit eklatant
Düsseldorf, 7. Dezember 2019
Die Deutsche Bahn wirbt in der Broschüre „Lärmsanierungsprogramm des Bundes für Nordrhein-Westfalen“ damit, dass der Knoten Düsseldorf auf 12,2 bzw. 15,4 km Streckenlänge schalltechnisch untersucht wird und 12 Ortsdurchfahrten in Düsseldorf bereits vollständig lärmsaniert sind:
Düsseldorf-Benrath, 1,0 km, passiv
Düsseldorf-Eller, 1,5 km, passiv
Düsseldorf-Garath, 1,7 km, passiv
Düsseldorf (ohne weitere Angabe), 4,9 km, passiv
Düsseldorf (ohne weitere Angabe), 0,7 km, Lärmvorsorge
Düsseldorf (ohne weitere Angabe), 1,2 km, Lärmvorsorge
Düsseldorf-Hassels Reisholz, 1,7 km, Lärmvorsorge
Düsseldorf-Angermund, 1,3 km, Lärmvorsorge
Düsseldorf-Eller, 1,6 km, SSW / passiv (Schallschutzwand)
Düsseldorf-Grafenberg, 2,0 km, SSW / passiv
Düsseldorf-Kalkum, 0,5 km, Lärmvorsorge
Düsseldorf-Rath, 1,1 km, passiv
Diese Aussagen nahm die Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER zum Anlass, in der letzten Ratsversammlung nachzufragen. Die Verwaltung teilte mit, dass sie von der DB folgende Antworten erhalten hat:
Der Knoten Düsseldorf, also die Ost-West-Strecke zwischen Gerresheim und Hamm sowie der Abzweig (Nord-Süd-Strecke) Friedrichstadt bis Derendorf wird derzeit lärmuntersucht; Ergebnisse liegen noch nicht vor.
Zu den 12, angeblich vollständig lärmsanierten Ortsdurchfahrten ist folgendes festzustellen:
vollständig lärmsanierte Ortsdurchfahrten:
- Güterzugstrecke Rath-Eller zwischen Staufenplatz und Sandträgerweg = Lärmschutzwände und passiver Schallschutz z.B. Lärmschutzfenster, 2003-2005
- Abschnitt Rath der Güterzugstrecke = nur passiver Schallschutz, 2005
- Personenzugstrecke Hbf – Oberbilk – Eller - Benrath - Garath = nur passiver Schallschutz, 2008
Sanierungsuntersuchung abgeschlossen, Lärmsanierung in Vorbereitung:
- S-Bahn-Trasse Abzweig Derendorf – Rath = Lärmschutzwände und passiver Schallschutz, ab 2022
Sanierungsuntersuchung in Arbeit:
- Ost-West-Strecke zwischen Gerresheim und Hamm sowie der Abzweig (Nord-Süd-Strecke) Friedrichstadt bis Derendorf
- Aktualisierung der Sanierungsuntersuchung der Güterzugstrecke Rath-Eller (zwischen Staufentunnel und Eller)
Außerdem: Für die von der Planung zum RRX betroffenen Ausbauabschnitte, also von Angermund bis Hellerhof, wird unabhängig vom o.a. Sanierungsprogramm aktiver und passiver Lärmschutz nach den Vorschriften der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV, Stichwort „Lärmvorsorge“) geschaffen.
Alexander Führer, stellv. Geschäftsführer der Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER und Mitglied in der Kleinen Kommission Rhein-Ruhr-Express (RRX) stellt dazu fest:
„Die Deutsche Bahn wirbt in der Broschüre damit, dass sie bis zum 31.12.2018 insgesamt 246,5 Millionen Euro Steuergelder des Bundes in freiwillige Lärmsanierungsprogramme investiert hat und das die oben aufgeführten 12 Ortsdurchfahrten in Düsseldorf bereits vollständig lärmsaniert sind.
Diese Werbeaussage ist offenkundig unwahr!
Von den 12 Ortsdurchfahrten sind es in Wahrheit nur DREI.
Eine wird in den Jahren 2022ff. auf einer Länge von 2km „lärmsaniert“werden.
Die anderen ACHT Ortsdurchfahrten sind überhaupt gar nicht „lärmsaniert“.
Wenn ich daran denke, dass die Deutsche Bahn zu 100% der Bundesrepublik Deutschland und damit dem Steuerzahler gehört, frage ich mich, aus welcher Motivation heraus hat die DB es nötig, die Eigentümer, also uns alle sowie Politik, Presse und Öffentlichkeit zu belügen.
Wenn etwas nicht lärmsaniert ist, kann man nicht behaupten, dass es das ist.
Wenn etwas ab 2022 lärmsaniert werden soll, kann man nicht behaupten, dass es das ist.
Wenn für die vom RRX betroffenen Ausbauabschnitte eines Tages Lärmschutz kommen wird, kann man nicht behaupten, dass es lärmsaniert ist.
Mit dieser eklanten Lücke zwischen Werbeaussage und Wahrheit hatte ich nicht gerechnet. Ich finde das skandalös! Ich verspreche, mich weiterhin für die vom Lärm geplagten Bürger einzusetzen. Das Lärm krank macht, ist bekannt. Das Lärm tötet, auch.
Für mich gilt, dass das Grundrecht nach Artikel 2 auf Leben und körperliche Unversehrtheit auch erfüllt und umgesetzt werden muss!“