myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Verwaltung wird Tierschutz im Wildpark, Streichelzoo, Hofgarten und weiteren Orten nicht verbessern

Düsseldorf, 14. Februar 2020

Aufgrund der schrecklichen Brandereignisse in der Silvesternacht in Krefeld fragte die Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER in der letzten Ratsversammlung, welche Überwachungs-, Sicherheits- und Vorsorgemaßnahmen die Stadt Düsseldorf getroffen hat, um wildlebende Tiere im Wildpark, im Streichelzoo, im Hofgarten und an weiteren Orten im Stadtgebiet ganzjährig zu schützen.

Die zuständige Beigeordnete, Frau Stulgies, teilte mit, dass der Wildpark im Grafenberger Wald vollständig von Wald umgeben ist, dort Feuerwerk noch nie beobachtet wurde und die Gehege so großzügig sind, dass räumlicher Puffer vorhanden ist.

„Der Streichelzoo im Südpark befindet sich innerhalb einer abschließbaren Anlage, die über Brandmeldeanlagen verfügt. Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerken ist im Umfeld von brennbaren Anlagen - wie dem Südparkhof - gemäß Sprengstoffgesetz verboten und entsprechende Vorfälle sind der Verwaltung bisher auch dort nicht bekannt.“

Die Brandmeldeanlage im Aquazoo Löbbecke Museum ist unmittelbar mit der Leitstelle der Feuerwehr verbunden. „Dazu ist die Aufsicht rund um die Uhr besetzt. Im Falle eines Brandes kann diese zusätzlich die Feuerwehr alarmieren oder, wenn möglich, erste Löschmaßnahmen einleiten.“

Wildlebende Tiere an weiteren Orten im gesamten Stadtgebiet gibt es u.a. in den Stadtwäldern, Parks und Grünflächen. Im Hofgarten leben z.B. wilde und halbwilde Wasservögel, die bei Gefahr unmittelbar auf das Wasser oder in die weitere Umgebung entweichen, so dass sie sich dem Feuerwerk entziehen können.

Da die bestehenden Regelungen und Maßnahmen von der Verwaltung als ausreichend angesehen werden, werden keine weiteren zusätzlichen Maßnahmen geplant.

Auf die Frage, ob die Verwaltung überlegt, dass zu Silvester in der Altstadt geltende Böllerverbot auch auf andere Gegenden im Stadtgebiet, z.B. rund um den Wildpark, den Streichelzoo, den Hofgarten, etc. auszudehnen, teilte Frau Stulgies mit, dass die Verwaltung die geltenden Rechtsnormen als ausreichend ansehen und das es nicht beabsichtigt ist, das Mitführ- und Abbrennverbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 auf die angesprochenen Gebiete des Stadtgebietes auszuweiten.

Claudia Krüger, Vorsitzende der Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER merkt dazu an: „Aha, alles ist gut. Es ist noch nie etwas passiert. Es wird wohl auch nicht. Also ist nichts zu tun. Auch das Mitführ- und Abbrennverbot für Feuerwerkskörper auf den Hofgarten auszudehnen, ist nicht notwendig.

Wir fragten nach dem Schutz der Tiere im ganzen Jahr; geantwortet wurde zur Situation an Silvester.

Unsere Fraktion ist der Meinung, dass die Überwachungs-, Sicherheits- und Vorsorgemaßnahmen für die in Düsseldorf wildlebenden Tiere sehr wohl ausgedehnt werden müssen. Himmelslaternen sind nicht das einzigste Risiko für die Tiere. Wir bleiben an diesem Thema dran.“

Foto: pixabay

Weitere Beiträge zu den Themen

HofgartenRatsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLERDüsseldorfOB GeiselClaudia KrügerWildparkHimmelslaterneFeuerwerkStreichelzooBöllerverbotFreie WählerTierschutz

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite

Themen der Woche

nrw-forumAusstellung