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Vergabeproblem leider tatsächlich vorhanden

Deckenlüfter in Schulen:

Zum Thema Deckenlüfter in Schulen stellte Ratsfrau Claudia Krüger für die Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER aus aktuellem Anlass der Verwaltung in der letzten Ratssitzung folgende Fragen:

Wie wird die Stadtverwaltung Düsseldorf auf das klagende Konkurrenzunternehmen zugehen, damit, unabhängig von der Frage, ob die Klage begründet ist oder nicht, weiterhin Raumlüfter an den Grundschulen installiert werden können, um so die Schulkinder vor möglichen Corona Viren in den Klassenräumen besser schützen zu können?

Neben Abstand, Hygiene, Alltagsmasken und Lüften hat die Fachverwaltung schon geprüft bzw. prüft sie derzeit welche alternativen Möglichkeiten, um für den Zeitraum, in dem in weiteren Klassenräumen und Lehrerzimmern keine Deckenluftreinigungssysteme eingebaut werden können, Kinder und Lehrer vor Corona Viren zu schützen, damit Präsenzunterricht auch weiterhin möglich ist?

Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung bisher bei der internen Überprüfung der Vergabe gewonnen, die dann, je nach Beurteilung der Zahlen, Daten und Fakten zu welchem Ergebnis in Bezug auf die Klage, dass Vergabeprüfungsverfahren des Konkurrenzunternehmens führen (Wenn notwendig, kann diese Frage auch im NÖ Teil beantwortet werden)?

Für die Verwaltung antwortete der Beigeordente Christian Zaum, dass „mit Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens das „klagende“ Konkurrenzunternehmen keinen unmittelbaren Anspruch auf Beteiligung am Lieferauftrag [erhält]. Im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens prüft die Vergabekammer, ob die Stadt mehr Wettbewerb bei der Auftragsvergabe hätte herstellen müssen. Daher könnte eine unmittelbare Beauftragung des klagenden Konkurrenzunternehmens ohne weiteren Wettbewerb potentiell wiederum einen angreifbaren Vergabevorgang darstellen und somit ggf. weitere Verzögerungen verursachen.

Mit Schreiben vom 23. Februar 2021 wurden bereits alle Schulleitungen informiert, dass es sich bei der Anschaffung von Luftreinigungsgeräten lediglich um eine ergänzende Maßnahme zur Pandemiebekämpfung handelt. Weiterhin bleibt es bei der dringenden Empfehlung zur Raumlüftung im 20-Minuten-Takt mittels weit geöffneter Fenster und Türen. Die technische Unterstützung kann selbstverständlich nur als Ergänzung zu den anerkannten AHA+L+A-Regeln angesehen werden. Durch den aktuellen Einbaustopp ergeben sich keine Einschränkungen des Unterrichtsbetriebs, insbesondere nicht die Absage des Präsenzunterrichtes.
Als zusätzliche Unterstützungsmaßnahme sind alle Schulen mit Handdesinfektionsmitteln ausgestattet und es besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch im Unterricht.
Des Weiteren hat das Ministerium für Schule und Bildung angekündigt, den Schulen ab dem 16. März 2021 Schnelltests zur Verfügung zu stellen.

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist ein Erfolg des eingeleiteten Nachprüfungsverfahrens aus Sicht des Konkurrenzunternehmens nicht unwahrscheinlich.“

Dazu erklärt Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER: „Im Nachgang der Ratssitzung wurde bekannt, dass die Stadt Düsseldorf als Arbeitgeberin dem beschuldigten Mitarbeiter der Stadtverwaltung gekündigt hat. Dies passt dann zur Antwort auf Frage 3.

Wenn man jedoch bedenkt, dass COVID 19 seit 15 Monaten Thema in Düsseldorf ist, wenn man bedenkt, dass Virologen und Experten schon vor Monaten vor der zweiten, jetzt dritten Welle warnten, wenn man auch bedenkt, dass eine Mutation mittlerweile besonders Kinder, Jugendliche und Jungerwachsene trifft, wenn man all dies bedenkt, dann muss man fragen, warum die Bundesregierung (CDU, CSU und SPD), die Landesregierung (CDU und FDP) und die damlas zuständige Düsseldorfer Stadtregierung (SPD, GRÜNE und FDP) den Einbau von Deckenlüftern in Schulen erst so spät beschlossen und somit erst so spät Ausschreibung, Vergabe und Einbau beauftragt haben.

Angesichts steigender Inzidenzwerte wird nun der Lockdown in teilverschärfter Form bis Mitte April verlängert. Das es dazu in Düsseldorf wohl auch noch ein Auftragsvergabeproblem gibt, setzt dem ganzen nur noch die traurige Krone auf.

In diesem traurigen Zusammenhang möchte ich an die Kampagne für ein Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz vom Bund der Steuerzahler, Mehr Demokratie NRW und Transparency International Deutschland erinnern. Das Bündnis hat schon vor Jahren eine Muster-Transparenz-Satzung für Kommunen erstellt. Düsseldorf sollte jetzt zügig überlegen, ob neben dem geltenden Public Corporate Governance Kodex weiteres in Sachen Transparenz beschlossen und gelebte Praxis werden muss.“

Foto: pixabay

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