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U 81 am Nordstern noch immer im Tunnel möglich

Das Thema U81, 1. Bauabschnitt, Brücke oder Tunnel beschäftigt die Düsseldorfer seit vielen Jahren.

Obwohl gegen den Planfeststellungsbeschluss eine Klage beim OVG Münster anhängig ist und obwohl, coronabedingt, die Zahl der Fluggäste und Messebesucher dramatisch abgenommen haben, baut die Stadt rund um den Nordstern weiter.

Deshalb hat die Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER in der letzten Ratssitzung die Verwaltung befragt.
Diese teilt mit, dass „im Bereich nördlich des Freiligrathplatzes die Eingleisigkeit der U79 hergestellt [wurde]. Dazu wurden Gleise und Fahrleitungsmasten verlegt. Im Anschluss konnten Kampfmittelsondierungen durchgeführt werden, die die Voraussetzung für die schon erfolgten Verbauarbeiten (Einbringen von Spundwänden) waren. Es erfolgen gerade und in den nächsten Wochen Arbeiten an der zu erstellenden Gleistragplatte und Gleisbauarbeiten für die Phase zwei - Verlegung der eingleisigen Strecke Richtung Westen - damit das Baufeld für die Herstellung der Rampe und des Widerlagers frei wird. Im Bereich des Nordsterns und des Flughafens wurden ebenfalls Kampfmittelsondierungen durchgeführt. Im Anschluss haben die ersten Bohrpfahlgründungsarbeiten im Bereich der Stützen, des Widerlagers und des Dammbauwerkes begonnen. Für die Arbeiten an der Brücke Tor 1 wird die Baustelle eingerichtet. Am Flughafen Terminal laufen die ersten vorbereitenden Leitwandarbeiten für die Schlitzwand-Verbauarbeiten.

Beauftragt wurden die Rohbauarbeiten der gesamten Strecke. Diese umfassen die Herstellung der Brücke über dem Nordstern, incl. der Rampen, die Herstellung der Brücke Tor 1 und die Herstellung des unterirdischen Bahnhofs, incl. der Rampe und der Tunnelstrecke. Diese Arbeiten beinhalten z.B. Verbauarbeiten, Gründungen, Stahlbauarbeiten und Betonbauarbeiten. Beginn der Arbeiten war der 24.08.2020. Die Fertigstellung dieser Arbeiten ist für Januar 2023 geplant. Weiterhin wurde eine Firma zur Lieferung der prov. Signalanlage und der Bauweiche für die Verlegung der U79 Gleise beauftragt.

Diese Entscheidung hätte erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Es müssten z.B. die Verträge mit den Baufirmen, Ingenieurbüros und Gutachtern gekündigt werden, Schadensersatz in Millionenhöhe stände im Raum. Das Zuwendungsverfahren
müsste gestoppt und Zuwendungen an den Zuwendungsgeber zurückgezahlt werden. Für eine Tunnellösung muss eine Planung, welche in einem europaweiten Verfahren ausgeschrieben werden muss, erstellt werden, um mit dieser dann ein neues Baurecht zu erwirken. Allein dieser Prozess würde mindestens fünf bis acht Jahre dauern. Die schon erfolgten Arbeiten müssten zum Teil zurückgebaut werden. Auch hier würden Kosten entstehen. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass die vorgesehen Inbetriebnahme zur EM 2024 nicht zu halten ist und sich um mindestens 5-8 Jahre verschieben würde. Zusätzliche würden erhebliche Kosten in zweistelliger Millionenhöhe auf die Landeshauptstadt Düsseldorf zukommen.“

Alexander Führer, Mitglied im Ordnungs- und Verkehrsausschuss: „Diese Antworten sind in vielerlei Hinsicht bemerkenswert. Ich weise hier heute nur auf einige hin:

Es wurde wiederholt gesagt, es finden „nur“ bauvorbereitende Arbeiten statt. Der richtige Baubeginn käme noch; nun war es doch schon der 24. August 2020, drei Wochen vor der Kommunalwahl!

Die Rohbauarbeiten sollen im Januar 2023 abgeschlossen sein, damit zur Fußball Europameisterschaft 2024 die vielen Fans vom Flughafen ins Stadion fahren können. Findet denn 2024 wirklich eine EM mit vielen Fans im Stadion statt? Kommen die denn alle mit dem Flugzeug? Und was ist mit den 12.100 Fahrgästen JEDEN Tag, die im bisherigen Verfahren zur Rechtfertigung herhalten mussten? Gibt man über 250 Millionen Euro Steuergelder dafür aus, dass eine Fußball-EM stattfindet?

Wenn der Stadtrat jetzt so entscheiden würde, wie es Anfang 2014 am runden Tisch gemeinsam besprochen und entschieden wurde, dann würde sich dieser Bauabschnitt um mindestens 5-8 Jahre verschieben.

Ich frage: Warum?
Die Verwaltung konnte, nach dem Stadtratsbeschluss 2014 Anfang 2015 den Bauantrag stellen und schon Ende 2015 lagen die Unterlagen offen.
Im Sommer 2014 wurden die Planungsleistungen für den Tunnel ausgeschrieben. Wenn dies Anfang 2021 erneut erfolgen würde, könnte sicherlich spätestens 2023 ein verbesserter Bauantrag eingereicht und offengelegt werden.
Wenn man sich diesmal an das Ergebnis des Runden Tisches halten und die Lernkurve der letzten Jahren aufrichtig miteinarbeitet, dann gibt es in Ermangelung umfangreicher Einwendungen und gar keiner Klagen schon Ende 2024, Anfang 2025 den neuen Planfeststellungsbeschluss – also in rund vier Jahren.
Und viele schon durchgeführte bauvorbereitende Arbeiten werden weiter genutzt.

Besonders stolper ich über die Aussage, dass Zuwendungen an den Zuwendungsgeber zurückgezahlt werden müssen. Von welchen Steuergeldern von Bund oder Land ist hier die Rede?
Die Verwaltung teilte im Bericht aus der Kleinen Kommission U 81 mit, dass „zurzeit Abstimmungen mit dem Zuschussgeber bezüglich erster Zuwendungszahlungen“ laufen.
Wenn diese erst laufen, wie können sie dann schon zurückgezahlt werden müssen?

Außerdem ist es kein Argument, nur weil X Millionen Euro bezahlt werden müssen, wieviele eigentlich, 10, 20, 30 (?), nun weitere 200 Millionen Euro Steuergelder in eine monströse Hochbrücke zu stecken, die die Menschen rund um den Nordstern die nächsten 100 Jahre belasten und Umwelt, Klima und Stadtbild schädigen.

Wenn 2014 mit knapper Mehrheit eine falsche Entscheidung getroffen wurde, wenn jetzt mit größerer Mehrheit dieser Fehler korrigiert werden kann, wenn dies leider Steuergelder kostet, dann muss daraus für die Zukunft gelernt werden.
Dann muss in Zukunft gleich FÜR die Menschen, FÜR die Umwelt, FÜR das Klima, FÜR das Stadtbild entschieden werden!“

Fotos: © Heimat- und Bürgerverein Lohausen-Stockum e.V. und © Visualisierung "SOP - slapa, oberholz, pszczulny architekten"

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