Störungen bei Wahlkampfveranstaltungen: Polizei Antwort steht noch aus
Bei Wahlkampfveranstaltungen von Bündnis 90 / Grünen und FDP kam es zu massiven Störungen durch Trillerpfeifen, sehr lautem Protest und Rufen wie „Kriegstreiber“ und „Lügner“.
Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER: „Deshalb fragte ich in der letzten Ratsversammlung
Wie konkret werden Wahlkampfveranstaltungen in Düsseldorf geschützt, auch durch die Polizei oder Dritte, insbesondere dann, wenn ein Bundesminister angekündigt und zu erwarten ist, dass Bürger gegen die von ihm geäußerten Standpunkte demonstrieren werden?
Welche Konsequenzen zieht die Stadtverwaltung Düsseldorf aus den
Vorkommnissen bei den Wahlkampfveranstaltungen von Bündnis 90 / Grüne am 13. Mai 2022 und der FDP am 14. Mai 2022 für künftige Veranstaltungen von politischen Parteien?
Da noch nicht aussagekräftig geantwortet werden konnte, warte ich die Antwort der Polizei ab.“
Für die Verwaltung antwortete der zuständige Beigeordnete, Christian Zaum: „Die Zuständigkeit der Stadtverwaltung Düsseldorf im Kontext von Wahlkampfveranstaltungen beschränkt sich auf die Entgegennahme der Anmeldungen gemäß § 6 der Sondernutzungssatzung und der Prüfung der Verfügbarkeit der gewünschten Fläche und ggfs. der Unterstützung bei der Suche nach Alternativflächen, falls die gewünschte Fläche nicht verfügbar ist.
Für die sicherheitsrelevanten Fragen liegt die Zuständigkeit beim Polizeipräsidium Düsseldorf. Die Einbindung der Polizei ist erfolgt; eine Antwort liegt aufgrund der Kurzfristigkeit der Anfrage noch nicht vor und wird umgehend nachversandt.“
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