Steigende Baukosten belasten leider auch Düsseldorf
Veränderungen in der Planung während der Bauzeit (veränderte und/oder ergänzende Bedarfs- bzw. Ausführungs-und Finanzierungsbeschlüsse) führen ebenso wie andere Einflüsse, wie z.B. gestörte Lieferketten, Inflation, Ukraine-Krieg, fehlendes fachkundiges Personal, etc. pp. zu zum Teil drastisch ansteigenden Baukosten.
„Deshalb fragten wir die Fachverwaltung nach ihrer Einschätzung und den Auswirkungen für Düsseldorf,“ erklärt Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER.
Die Stadtkämmerin Dorothée Schneider erklärte: „Die Beantwortung der Anfrage erfolgt im Bauausschuss für den Bereich des städtischen Hochbaus. Nach Einbindung der hochbauenden Ämter und der IPM beantwortet die Verwaltung wie folgt.
Der Bauausschuss wird von der Verwaltung mittels halbjährlicher Controllingberichte in aggregierter Form über den Projektstatus der Maßnahmen der hochbauenden Ämter sowie der Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) im Hochbaubereich mit einer Wertgrenze ab 250.000 Euro informiert. In den Controllingberichten werden auch die Kostenentwicklungen, etwaige Problematiken und sich ergebende zeitliche Auswirkungen bei den einzelnen Maßnahmen aufgeführt. Sie wurden dem Bauausschuss zuletzt in der Sitzung am 04.11.2022 vorgelegt. Die nächste Berichterstattung ist für Mai 2023 vorgesehen.
Sofern Kostensteigerungen Änderungsbeschlüsse erforderlich machen, werden diese in die politischen Gremien eingebracht.
Darüber hinaus erfolgt eine regelmäßige Information und Berichterstattung durch die Verwaltung in den politischen Gremien, sofern aktuelle Ereignisse und Entwicklungen dies erforderlich machen. Verwiesen wird an dieser Stelle beispielsweise auf den mündlichen Bericht im Bauausschuss am 02.11.2021, in dem die Auswirkungen auf den Bausektor im Zuge der Corona-Pandemie sowie infolge des Hochwasserereignisses im Juni 2021 erläutert wurden. Ein weiterer umfassender Bericht ist über die Informationsvorlage „Allgemeine Baukostensteigerungen und deren Auswirkungen (HFA/018/2022)“ am 09.05.2022 im Haupt- und Finanzausschuss erfolgt.
Die Baumaßnahmen werden auf Basis der baulichen Standards und politischer Vorgaben nach festgelegten Regelungen (Geschäftsanweisung zur Durchführung von Maßnahmen im Baubereich, Zuständigkeitsordnung, gesetzliche Vorgaben) geplant und geprüft. Die abschließende Planung und Kostenberechnung wird durch das Bauinvestitionscontrolling (BIC), das Rechnungsprüfungsamt und die Kämmerei unter anderem auch auf ihre Wirtschaftlichkeit geprüft. Das zurzeit wesentliche Problem sind die schwankenden Submissionsergebnisse aufgrund des angespannten Marktes, bedingt durch die Nachwirkungen der Corona-Pandemie und dem anhaltenden Ukraine Krieg.
Massiv gestiegene Materialpreise und die mangelnde Verfügbarkeit von Baumaterial und Personal im Baugewerbe wirken sich auf die städtischen Bauprojekte aus. Trotz dieser Hindernisse konnten die städtische Hochbaumaßnahmen, einschließlich der Schulbauoffensive, in den letzten Jahren erfolgreich umgesetzt und weiterentwickelt werden. Die eingesetzten Maßnahmen reichen in der aktuellen Situation dennoch nicht immer gänzlich aus, um die Kostenveränderungen abzufedern. Die Verwaltung ist stets darauf bedacht, die Bauverzögerungen und Preissteigerungen auf das unvermeidbare Maß zu reduzieren. Hierzu werden im Rahmen eines engmaschigen Controllings der Projekte, auch durch Hinzuziehung externer Projektsteuerer, die nachfolgend genannten Maßnahmen geprüft und bedarfsgerecht angewendet. Folgende Reaktionsmöglichkeit der Verwaltung sind insbesondere zu nennen:
- Die kontinuierliche Überprüfung der Planung hinsichtlich möglicher Einsparpotentiale in Form von alternativen Materialien und Bauverfahren.
- Die Umstellung von Bauabläufen auch im Verlauf der Bauphase, um die Auswirkungen von Lieferengpässen im Projekt zu mildern.
- Die Anpassung von Materialien, soweit eine Materialknappheit ersichtlich wird.
- Die intensive Verhandlung mit Vertragspartnern im Zuge von konjunkturell bedingten Bauablaufstörungen und des Nachtragsmanagements sowie
- die zügige und rechtskonforme in Verzugsetzung und Kündigung von Vertragspartnern, die ihren Leistungen nicht nachkommen und die anschließende sehr zügige Neuvergabe.
Mittels der Stoffpreisgleitklausel hat die Landeshauptstadt Düsseldorf ein weiteres Instrument, um zumindest Preissteigerungen von Baustoffen konstruktiv zu begegnen. Somit können Kostenerhöhungen innerhalb einer Ausschreibung bzw. nachträgliche Ansprüche auf Preisanpassungen abgewickelt werden.
Die Zunahme an Projektveränderungen und Kostensteigerungen sowie den damit einhergehenden Änderungsbeschlüssen werden maßgeblich durch externe Rahmenbedingungen verursacht.
Ein Faktor der Kostensteigerung ist die starke Auslastung der Firmen. Sehr konkrete Terminvorgaben fließen zurzeit erheblich mit in die Kalkulation ein (Stichwort: Personalkapazitäten). Mit einer zeitlichen Flexibilisierung der Maßnahmenumsetzung und einer ausreichenden personellen Ausstattung der bauenden Ämter könnte dem zum Teil entgegengewirkt werden.
Wie bereits in den Antworten zu Frage 1 und 2 ausgeführt, nutzt die Verwaltung bereits das gesamte Spektrum aus, um weiterhin die beschlossenen Projekte erfolgreich und wirtschaftlich umzusetzen. Die transparente Berichterstattung in den politischen Gremien schafft Verständnis und trägt zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Politik und Verwaltung bei.“
„Wir danken der Kämmerin und allen in der Verwaltung, die so sorgsam auf die Steuergelder der Düsseldorfer achten und alles unternehmen, um Kostensteigerungen, wenn immer möglich, zu verhinderrn. Denoch zeigen die Erfahrungen, wie z.B. beim ersten Bauabschnitt der U 81 oder dem Fahrradturm am Bahnhof Bilk, dass dies leider nicht immer zufriedenstellend gelingt. Deshalb muss aus Sicht der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER hier noch stringenter geplant und vorgedacht werden, bevor ein Bauvorhaben vergeben wird und sich in der Realisierung befindet,“ fasst Torsten Lemmer zusammen.
Foto: pixabay