myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Stadtverwaltung soll gegenüber dem Land Schritte zur Erlangung der finanziellen Mindestausstattung einleiten

Düsseldorf, 15. Dezember 2019

In der nächsten Ratsversammlung stellt die Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER den Antrag, die Verwaltung zu beauftragen, unverzüglich alle rechtlichen Mittel und Schritte gegen das Land Nordrhein-Westfalen zur Erlangung der finanziellen Mindestausstattung gemäß dem am 6. Januar 2016 vorgestellten rechtswissenschaftlichen Gutachtens von Prof. Dipl.-Volkswirt Dr. jur. Klaus Lange einzuleiten und dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf spätestens in der Sitzung vom 18. Juni 2020 über den Sachstand umfassend zu informieren.

Finanzexperte und Ratsherr Dr. Ulrich Wlecke, Fraktion Tierschutz FREIE WÄHLER: „Am 6. Januar 2016 haben die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen – der Städtetag NRW, der Landkreistag NRW sowie der Städte- und Gemeindebund NRW – in Düsseldorf ein rechtswissenschaftliches Gutachten von Prof. Dipl.-Volkswirt Dr. jur. Klaus Lange von der Universität Gießen, Präsident des Staatsgerichtshofes des Landes Hessen a.D., vorgestellt.

Aus diesem Gutachten (Seiten 74 ff. und im Vorwort des Gutachtens) geht eindeutig hervor, dass die Landeshauptstadt Düsseldorf erstens aufgrund Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz gegen das Land Nordrhein-Westfalen einen Anspruch auf finanzielle Mindestausstattung hat. Diese muss es der Landeshauptstadt Düsseldorf erlauben, nicht nur ihre Pflichtaufgaben, sondern darüber hinaus freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben wahrzunehmen,

zweitens, dass die durch Artikel 28 Abs. 2 GG gebotene finanzielle Mindestausstattung der Landeshauptstadt Düsseldorf nicht durch den Hinweis, dass auch die Haushaltslage des Landes schwierig sei, eingeschränkt werden kann und

drittens, dass die gute Entwicklung der Steuereinnahmen mehr als kompensiert wird durch die ständig steigenden Aufwendungen in den sozialen Sicherungssystemen, der generellen Kostenentwicklung in vielen Aufgabenbereichen und durch die hinzutretenden Herausforderungen infolge des starken Zustroms von Flüchtlingen.

Da die Landeshauptstadt Düsseldorf sowohl in der Vergangenheit, als auch gegenwärtig nicht in dem oben beschriebenem Umfang vom Land Nordrhein-Westfalen mit finanziellen Mitteln ausgestattet wurde und wird, sind sofort alle rechtlichen Mittel zur Erlangung einzuleiten.

Außerdem kann die Landeshauptstadt Düsseldorf auf ihr zustehende finanzielle Mittel vom Land Nordrhein-Westfalen angesichts der aktuellen Haushaltslage und den Herausforderungen in den künftigen Jahren (Klimanotstand, Verkehrswende, ÖPNV-Ausbau, etc. pp.) nicht länger verzichten.“

Foto: pixabay

Weitere Beiträge zu den Themen

Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLERSteuereinnahmenDüsseldorfOB GeiselKlaus Langefinanzielle MindestausstattungArtikel 28 GGDr. Ulrich WleckeHaushaltslagesozialen SicherungssystemeFreie WählerTierschutz

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite

Themen der Woche

BuchtippBuchtipp des Monats

Meistgelesene Beiträge