myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Stadt muss Bürgen rund um den Abstellbahnhof Wersten bei der Durchsetzung ihrer Rechte helfen

Düsseldorf, 15. Dezember 2019

In der nächsten Ratsversammlung stellt die Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER den Antrag, die Verwaltung zu beauftragen, den Bürgern, die durch die vom Abstellbahnhof Düsseldorf-Wersten ausgehenden Geräuschimmissionen beeinträchtigt werden, bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu helfen und dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf spätestens in der Sitzung vom 18. Juni 2020 über den Sachstand umfassend zu informieren.

Claudia Krüger, Vorsitzende der Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER: „Seit April 2019 liegt der Stadt Düsseldorf ein Gutachten des TÜV Rheinland zu den vom Abstellbahnhof Düsseldorf-Wersten ausgehenden Geräuschimmissionen vor. Es bestätigt, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte im Tages- und Nachtzeitraum zum Teil erheblich überschritten werden und für die Einhaltung der zulässigen Immissionsrichtwerte Schallminderungsmaßnahmen erforderlich sind. Der TÜV gibt dazu Empfehlungen.
Der Abstellbahnhof Düsseldorf-Wersten reicht teilweise fast unmittelbar an die umliegende Wohnbebauung heran.

Auf Nachfragen (01/ 124/2019, Ratsversammlung am 11.04.2019) teilte die Verwaltung mit, dass man das Gutachten den Eisenbahnunternehmen und dem Eisenbahnbundesamt mit der Aufforderung um Tätigwerden übersandt habe, dass man die Bürger, die sich über den vom Abstellbahnhof Wersten ausgehenden Lärm beschwerten, über das Gutachten in Kenntnis gesetzt habe und das derzeit keine Schlußfolgerungen gezogen werden können.

Die vom Abstellbahnhof Wersten betroffenen Bürger erwarten von ihrer Stadt zu recht, unterstützt zu werden. Die Stadt muss ihren Bürgern bei der Durchsetzung ihrer Rechte, z.B. Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz, helfen.“

Foto: Düsseldorf_Abstellbahnhof_(c)_von Benedictus_Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, wikimedia.org_w_index.php?curid=7604624

Weitere Beiträge zu den Themen

Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLERDüsseldorfOB GeiselClaudia KrügerArtikel 2 GGTÜV RheinlandGeräuschimmissionenLärmAbstellbahnhof WerstenFreie WählerTierschutzLärmschutz

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite

Themen der Woche

BuchtippBuchtipp des Monats

Meistgelesene Beiträge