Sollen Freiberufler die Pflege retten
Gesundheitsminister Laumann hat das Gesetz zur Errichtung der Landespflegekammer NRW vorbereitet und will es noch dieses Jahr durch den Landtag verabschieden lassen. Sie soll den Stellenwert der Pflege erhöhen. Woher die fehlenden Pflegekräfte nehmen?
Der Landespflegekammer, der berufsständischen Selbstverwaltung, gehören dann alle in Nordrhein-Westfalen tätigen selbstständige und die angestellten Fachkräfte der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege als Zwangsmitglieder an. Der monatliche Beitrag wird sich, wie in Rheinland-Pfalz, von 2.50 € bis 25.00 € bei Einkommen von unter 500 € bis ab 5.500 € bewegen.
Viele Pflegekräfte haben ihrem Job den Rücken gekehrt. Laut einer aktuellen Umfrage von Verdi und dem DGB dürfte das vor allem an den Arbeitsbedingungen liegen. Zwar nehmen die Befragten Alten- und Krankenpfleger ihre Arbeit als sinnhaft und wichtig für die Gesellschaft wahr. Allerdings finden sie ihre Vergütung allzu oft nicht angemessen gegenüber dem Rest der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wie die Grafik von Statista zeigt, sind die Belastungen oft größer als bei allen Beschäftigten, sowohl was Arbeitszeiten, als auch Stress und körperliche und emotionale Beanspruchung angeht.
Woher die fehlenden Pflegekräfte nehmen?
Hätten die Pflegekräfte ihrem Beruf nicht den Rücken gekehrt, müssten wir nicht von einem Pflegenotstand sprechen. Mehrere Hunderttausend Pflegekräfte könnten in Deutschland verfügbar sein – ausgebildet, einsatzbereit – wenn nur die Rahmenbedingungen stimmen würden. 2016 waren in Deutschland 1,7 Millionen Pflegekräfte erwerbstätig. Freiberuflichkeit in der Pflege ist bislang kaum verbreitet. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes von 2015 liegt der Anteil selbstständiger Pflegekräfte bei unter 1,2 Prozent. Diese freiberuflichen Kräfte werden überwiegend von den Privaten Heimbetreibern zur Minimalsicherung der Pflege, oft als Springer, eingesetzt. Oft um einer Heimschließung zu entgehen.
Erinnert sei, das Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) wurde 1994 in Kraft gesetzt und ein neuer Zweig der Sozialgesetzgebung eingeführt. Die Politik verabschiedete sich mit dem Slogan „Privat vor Staat“ von der Zuständigkeit und übertrug die Verantwortung den Pflegekassen. In § 69 SGB XI heißt es: „Die Pflegekassen haben im Rahmen ihrer Leistungsverpflichtung eine bedarfsgerechte und gleichmäßige, dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse entsprechende pflegerische Versorgung der Versicherten zu gewährleisten (Sicherstellungsauftrag).“ Die Pflegekassen haben Ihren Auftrag nicht an die Politik zurückgegeben.
Können Pflegekräfte sich selbst mit einer Pflegekammer retten?
Die Pflegekammer selbst oder mit deren Hilfe können fehlende Pflegekräfte nicht direkt gewonnen, der Pflegenotstand nicht beseitigt werden. Gehälter nicht erhöht werden.
Die Pflegekammern, als Körperschaft des öffentlichen Rechtes, ist keine Tarifpartei und kann keine Verbesserung der Entlohnung mit den Betreibern abschließen. Dazu kommt: Allein der Betreiber, der Arbeitgeber der Einrichtung, bestimmt die Ausgestaltung des Betriebes und ist gesetzlich zur Qualitätssicherung verpflichtet, §§ 112f Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI).
Neben den Pflegekassen sind die WTG-Behörden, besser bekannt als Heimaufsichten, für die Ordnungsmäßigkeit der Pflege verantwortlich. Diese verstehen sich nicht als Verbraucherschützer, mehr als Berater der Einrichtungen und Betreiber.
Pflegekammern können die Arbeit der Berufsverbände und Arbeitsgemeinschaften zusammenfassen und bündeln und gegenüber der Politik vertreten. Die Lobbyarbeit wird derzeit auf Bundes- und Landesebene vollzogen:
1. Die Berufsverbände (bad, BDH, BFLK, BKK, DBfK, DBVA, DGF, DPV, VPU, um nur einige zu nennen) arbeiten an der Gestaltung des Berufsbildes, der Berufsziele und der Berufsaufgaben und vertreten ihre Mitglieder in diesem Sinne.
2. Die Arbeitsgemeinschaften (ADS, BA, BALK, Deutscher Bildungsrat, Deutscher Pflegerat) haben im Wesentlichen dieselbe Aufgabenstellung wie die Berufsverbände.
Zusammenfassend wird begründet:
Die Pflegekammer bündelt die allgemeinen Interessen des Berufes und richtet diese auf die allgemeine Öffentlichkeit des Staates und seiner Organe, macht also Berufspolitik.
Die Gewerkschaften vertreten hingegen die Arbeitnehmerinteressen, machen also Arbeitnehmerpolitik.
Wer setzt sich für die Pflegebetroffenen ein?
Die Stimmung in der Pflegebranche ist laut des jährlich erscheinenden Care Klima-Index Deutschlandweiter abgekühlt. Pflegekräfte fühlen sich weiterhin nicht ausreichend von der Politik vertreten, ihre Arbeit werde zudem nicht ausreichend wertgeschätzt. „Die schon chronisch hohe Arbeitsbelastung prägt die Stimmung der Berufsgruppe und immer mehr Menschen erfahren die Probleme hautnah“, so Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V.
Unbekannt ist die seit 1974 bestehende Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.(BIVA)
Die Pflegekammer, mit den Zwangsbeiträgen der Pflegefachkräfte, wird nicht mehr richten als die Pflegekassen und WTG-Behörden. Sie kann den Pflegenotstand nicht beheben.
Die Bundes- und Landespolitik muss den Finanzinvestoren, die dem Pflegebereich jährlich einen Gewinn von 15% und mehr entziehen, die Verantwortung aufbürden und nicht den Pflegekräften und Pflegebetroffenen und den Angehörigen weiter höhere Abgaben auferlegen, dies bereits öfter auch zu Lasten der Sozialhilfe.
Pflegekassen und Aufsichtsbehörden sind mit Befugnissen zu stärken. Die Politiker müssen Ihrer Verantwortung für die immer älter werdenden Bürger gerecht werden und sich für ihre Wähler einsetzen.
Keiner will pflegebedürftig werden, jeder kann sehr schnell pflegebedürftig werden. Nutzen wir die Zeit für uns und andere. Warten auf andere hilft nicht!