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Anfrage im Fachausschuss
Sind diese Mahngebühren der AWISTA so richtig?

„Ist es zulässig, dass die AWISTA bei Privatkunden mit der ersten Erinnerung schon Mahngebühren in Höhe von 6,03 Euro erhebt?,“ fragt Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER.

„In den vergangenen Wochen fragten Düsseldorfer Bürger und Unternehmer diesbezüglich in unserer Geschäftsstelle nach. Deshalb fragen wir in der nächsten Sitzung des Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz die Verwaltung:

1.) Wie errechnen sich Gebühren für das erste Mahnschreiben, die im Namen der Landeshauptstadt Düsseldorf an Unternehmern bzw. Privatkunden verschickt werden (wenn erforderlich, dann unterscheiden nach Steuern [z.B. Grund- und Gewerbesteuer] und Gebühren/Abgaben [SEBD, AWISTA, etc.])?

2.) Wie begründet die Verwaltung unter Berücksichtigung der in der Antwort auf Frage 1, dass die errechneten Gebühren für das erste Mahnschreiben, die im Namen der Landeshauptstadt Düsseldorf verschickt werden, auch rechtssicher sind und nicht von den angemahnten Unternehmern bzw. Privatkunden beanstandet werden können?

3.) Wenn aufgrund dieser Anfrage und dem erneuten Nachdenken über Gebühren für das erste Mahnschreiben in Verbindung mit der Antwort auf Frage 2 sich Handlungsbedarf ergeben würde, fragen wir: Ab wann und wie werden Gebühren für das erste Mahnschreiben, die im Namen der Landeshauptstadt Düsseldorf verschickt werden, angepasst und diese Anpassungen hier im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz zur Kenntnis gegeben?

Wir freuen uns auf die Antworten, die hoffentlich aufklären und, wenn erforderlich, zum Nachdenken und Anpassen führen.“

Foto: (c) awista.de_Restmüll_Vierachser_Foto_Ralf_Boehme_2016

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