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SCHADE - Keine Umbenennung von Amts- und Ämterbezeichnungen entsprechend der Gleichstellung und Diversität

Zum 1. Mai 2021 wurde das Gleichstellungsbüro in das Amt für Gleichstellung umgewandelt. Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller erklärte dazu: "Die Umbenennung verdeutlicht die Wertschätzung der erfolgreichen Arbeit, die die Gleichstellungsbeauftragte und ihr Team für mehr Geschlechtergerechtigkeit in unserer Stadt leisten. Die inhaltliche Erweiterung der Aufgaben ist notwendig und bedeutet eine Stärkung des Fachbereichs für die Wahrnehmung der wichtigen Aufgaben insbesondere im Bereich Antidiskriminierung."
Und die Gleichstellungsbeauftragte Elisabeth Wilfart äußerte sich wie folgt: "Es ist wichtig und richtig, dass die Aufgaben im Bereich Antidiskriminierung ausgeweitet und vertieft werden. Das Gleichstellungsbüro als querschnittserfahrener Fachbereich ist der richtige Ort, um diese wichtige Querschnittsaufgabe wahrzunehmen. Ich freue mich auf die kommenden Aufgaben und die damit verbundenen Herausforderungen für mein Team und mich."

Im Januar 2022 hat Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller sich deutlich dafür ausgesprochen, dass der eingeschlechtliche Verein 'Düsseldorfer Jonges' auch Frauen als Mitglieder aufnehmen soll.

Deshalb, weil in Düsseldorf Fragen der Gleichstellung, der Geschlechtergerechtigkeit und der Antidiskriminierung diskutiert werden, fragte Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER in der letzten Ratsversammlung die Verwaltung,

1.) Wann und wie wird die Stadtverwaltung die Amts-und Ämterbezeichnungen entsprechend der Gleichstellung und Diversität anpassen (also z.B. von Büro Oberbürgermeister auf Büro Oberbürgermeist:erX, von Stadtkämmerin auf Stadtkämmer:inX – siehe Dezernatsverteilungsplan, 01.07.2021)?

2.) Wann und wie werden bei städtischen Beteiligungen die dortigen Bezeichnungen entsprechend der Gleichstellung und Diversität angepasst (siehe Beteiligungsorganigramm 31.12.2018)?

3.) Welche Hürden müssen wann, wie, durch wen überwunden werden, damit sowohl bei der Stadtverwaltung, also auch bei den städtischen Beteiligungen die Bezeichnungen entsprechend der Gleichstellung und Diversität angepasst werden können?

Für die Verwaltung antwortete Oberbürgermeister Dr. Keller: „Eine Umbenennung ist weder erforderlich und noch beabsichtigt. Die in der Frage als Beispiel angeführte Dienststelle bzw. die angeführte Amtsbezeichnung ist personenbezogen und bedingt keine geschlechterneutrale Bezeichnung. Bei Wechsel des Amtsinhabenden erfolgt in diesen Fällen eine Anpassung.
Lediglich ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die Verwaltung in der dienstlichen Kommunikation die sprachliche Gleichbehandlung entsprechend dem Auftrag des Landesgleichstellungsgesetzes selbstverständlich beachtet.

Der Public Corporate Governance Kodex für die Beteiligungen der Landeshauptstadt Düsseldorf enthält Regelungen zur Anwendung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen und des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Gehört der Landeshauptstadt Düsseldorf allein oder gemeinsam mit anderen Gebietskörperschaften die Mehrheit der Anteile eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts, wirken die Vertreterinnen und Vertreter darauf hin, dass in dem Unternehmen die Ziele dieser Gesetze beachtet werden, und unterrichten die Gremien der Gesellschaft über deren Einhaltung.
Eine grundsätzliche Umbenennung der Beteiligungen ist nicht erforderlich und nicht beabsichtigt.“

Torsten Lemmer merkt an: „Wir hoffen, dass diese Antworten insbesondere denen, die in unserer Geschäftsstelle zu diesem Themenkomplex Fragen gestellt haben, geholfen zu haben. Ob diese Realitäten die Erwartungen und Hoffnungen der Fragestellenden erfüllen, müssen diese beurteilen. Wenn das, was bisher getan wurde, als zu wenig empfunden wird, muss dem Veränderungswunsch auf vielfältige Weise durch Gespräche hin zum verstärkten Problembewußtsein Nachdruck verliehen werden.“

Foto: pixabay

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