myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Renatuierung der Düssel in Vennhausen: Bürger haben keinen Rechtsanspruch!

Seit Monaten beschäftigt das Thema 'Renatuierung der Düssel in Vennhausen' die Anwohner.

„Auf eine diesbezügliche Anfrage antwortete die Verwaltung, dass auf das Schreiben des
Kreisverbands Düsseldorf des Verbands Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V. geantwortet wurde, der Oberbürgermeister jedoch persönlich dem Gesprächswunsch eines Anwohners nicht nachkommen werde. Begründet wurde dies damit, dass der Stadtentwässerungsbetrieb, die Bezirksvertretung 8 und eine Stadtbezirkskonferenz ausreichend Gelegenheit zum Austausch geboten habe,“ gibt Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER verwundert wieder.

„Erst richtig traurig wird es, wenn erklärt wird: „Das von der Anfrage betroffene Grundstück grenzt unmittelbar an städtisches Pachtland. Im Rahmen der Entwurfsplanung wurde seitens der Stadt vorgesehen, dem Grundstückseigentümer einen Streifen von sechs Meter Breite weiterhin als Pachtland zur Verfügung zu stellen um eine Zugänglichkeit der Hausrückseite zu ermöglichen. Ein Rechtsanspruch hierzu besteht nicht. Als weiteres Entgegenkommen soll dieser Streifen im Zuge der Ausführungsplanung nunmehr auf sieben Meter verbreitert werden.“

Hurra, hurra, hurra. Bürger, sei dankbar. Obwohl du keinen Rechtsanspruch hast, bekommst du einen Meter mehr. Nun halt doch mal die Klappe.
So kann man denken. So kann man schreiben. Aber ist der erste Bürger der Landeshauptstadt Düsseldorf nicht dafür da, zwischen seiner Verwaltung und den Düsseldorfern Betroffenen zur Befriedung beizutragen?

Nun denn, eine Änderung des bestehenden Planfeststellungsbeschlusses läuft. Jeder kann sich mit einer Einwendung einbringen. Wenn der formalistsiche Weg durch die Instanzen das ist, was OB Keller möchte, dann bekommt er das. Schade, es trägt nicht zur Beschleunigung bei.“

Foto: (c) duesseldorf.de

Weitere Beiträge zu den Themen

DüsseldorfVennhausenVerband Wohneigentum Nordrhein-Westfalendr. stephan kellerRenaturierungPlanfeststellungsbeschlussRatsgruppe Tierschutz FREIE WÄHLERFreie WählerTierschutzTorsten LemmerGrabelandDüssel

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite

Themen der Woche

BuchtippBuchtipp des Monats