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Popolistisch.....

Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung soll die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene gefördert werden, indem bestehende Regeln vereinfacht bzw. im Sinne stärkerer Bürgerbeteiligung neu gefasst werden. So soll der Kostendeckungsvorschlag, an dem zahlreiche Bürgerbegehren bisher formal scheiterten, künftig durch eine Kostenschätzung der Kommunalverwaltung ersetzt werden. Der Katalog der Themen, auf die sich ein Bürgerbegehren nicht beziehen darf (Negativkatalog) soll bereinigt und gestrafft werden. Die grundsätzliche Entscheidung, ob ein Bauleitverfahren durchgeführt werden soll, soll für Bürgerbegehren geöffnet werden. Das Quorum beim Bürgerentscheid, das bisher 20 Prozent der Stimmen der Bürgerinnen und Bürger beträgt und sich in einwohnerstarken Kommunen als Hemmnis für den Erfolg von Bürgerentscheiden herausgestellt habe, soll in Städten und Kreisen nach der Einwohnerzahl in drei Stufen gestaffelt werden. Schließlich sieht der Gesetzentwurf der Landesregierung für den Fall, dass Bürgerentscheide und ein Ratsbürgerentscheid miteinander konkurrieren, eine Stichfrage vor....

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