Notfallsanitäter müssen rechtlich abgesichert werden
Düsseldorf, 4. Oktober 2018
Seit dem 1. Januar 2014 gilt bundesweit das Notfallsanitätergesetz. Es geht u.a. um das Durchführen medizinischer Maßnahmen zur Erstversorgung von PatientInnen, also auch um eindringende Maßnahmen, wenn so die Verschlechterung der Situation der PatientInnen bis zum Eintreffen des Notarztes verhindert werden kann.
Das Rettungsgesetz NRW räumt NotfallsanitäterInnen jedoch keinen eigenständigen Handlungsspielraum ein. Somit müssen sich diese immer auf den sogenannten
rechtfertigenden Notstand nach § 34 Strafgesetzbuch berufen.
Diesen Missstand hat das Bundesland Thüringen im Sommer 2018 mit einer Ergänzung seines Rettungsdienstgesetzes geheilt. Die Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER fragt die Verwaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf in der nächsten Ratsversammlung, ob man schon von sich aus auf tätig geworden ist und beispielsweise eine entsprechende Gesetzesergänzungsinitiative im Landtag NRW angeregt hat.