myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Nicht an jedem Ort ist man priviligiert mit dem E-Auto unterwegs

  • Die Kommunen müssen zunächst die dafür notwendigen Strukturen schaffen. Manche Städte sehen etwa in der Benutzung der Busspuren die Gefahr, dass der öffentliche Nahverkehr leidet.
  • Foto: © Nissan / TRD mobil
  • hochgeladen von Heinz Stanelle

TRD Pressedienst Blog News Podcast Portal

Was bedeutet ein „E“ am Nummernschild eigentlich?

(TRD/MID) Ist ja im Prinzip ganz logisch: Ein „E“ als Abschluss des Nummernschildes bedeutet, dass ein Elektroauto vor einem steht. Oder zumindest ein Teilzeit-Stromer, auch Plug-in-Hybrid genannt. Aber was haben die Besitzer dieser Gefährte von dem plakativen Buchstaben? Ganz im Vertrauen: nicht allzuviel…

Klar ist: Außer rein elektrisch betriebenen Autos dürfen auch Brennstoffzellenautos das „E“ vor und hinter sich herfahren. Plug-in-Hybride nur, wenn sie eine rein elektrische Reichweite von mindestens 40 Kilometern schaffen oder einen rechnerischen CO2-Ausstoß von unter 50 Gramm pro Kilometer vorweisen können.

Ausgestellt wird das spezielle Nummernschild, wenn der Halter oder Besitzer mit Zulassungspapieren, gültiger Hauptuntersuchung (HU), Personalausweis und dem bisherigen Nummernschild bei der Zulassungsstelle vorstellig wird und 38,50 Euro berappt. Dann kann er laut Rechtschutzexperten mit seinem jetzt deutlich als E-Auto zu erkennenden Untersatz in manchen Städten und Kommunen Parkplätze und Parkbuchten kostenlos nutzen und die Busspur benutzen.

Doch halt: Im Gesetz ist zu lesen, dass diese Privilegien nur möglicherweise, aber nicht zwangsläufig gelten. Heißt: Die Kommunen müssen zunächst die dafür notwendigen Strukturen schaffen. Manche Städte sehen etwa in der Benutzung der Busspuren die Gefahr, dass der öffentliche Nahverkehr leidet. Deshalb sollte man sich laut der Experten genau informieren, wo in Deutschland welche Vorteile genutzt werden können.


Vollverlinkte Beitragsversion mit Podcast-Funktion

Weitere Beiträge zu den Themen

TRD Blog Düsseldorfblog Podcast PortalEletromobilitätPrivilegien

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite