„Natürliche“ Faktoren wie Dürre, Kälte und menschlich vorsätzliches Fehlverhalten führten halt zum unerlaubten Tod der Schwänin Tina
Am 24. April 2021 berichtete die NRZ unter der Überschrift „Bonmariage trauert um Schwänin Tina“ davon, dass sie am Mittwoch (dem 21. April) von einem Hund im Hofgarten gerissen worden sein soll. Zwei schwarze große Hunde sollen die Schwänin angefallen haben. Frau Bonmariage weist darauf hin, dass es nicht nur um die Schwäne geht. „Es ist auch Brutzeit für andere Tiere wie Singvögel. Es wäre einfach mal Zeit, dass die Hundebesitzer mehr Rücksicht nehmen und ihre Tiere im Park angeleint lassen.“
Für die Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER fragte diesbezüglich Ratsfrau Claudia Krüger die Verwaltung, was sie bisher konkret unternommen hat, um die im Hofgarten lebenden Tiere vor Angriffen, die von freilaufenden Hunden ausgehen, zu beschützen und was wird sie nun konkret zusätzlich und in eigener Verantwortung bzw. auch durch Unterstützung Dritter unternehmen wird, um wirksam zu verhindern, dass freilaufende Hunde die im Hofgarten lebenden Tiere vor An- und Übergriffen zu beschützen?
Der Beigeordnete Christian Zaum antwortete in Vertretung für Frau Stulgies, dass „wildlebende Tiere, wie die Wasservögel im Hofgarten, einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt [sind]. Neben natürlichen Faktoren wie Dürre oder Kälte, können dies auch vom Menschen verursachte Faktoren, wie Unfälle oder auch das Zusammentreffen mit angeleinten oder unangeleinten Hunden sein. Allen Faktoren ist gemein, dass sie in aller Regel vom Dritten nicht beeinflussbar sind.
Grundsätzlich sind Hunde in Grünanlagen nur angeleint und auf Wegen zu führen. Unerlaubte Verhaltensweisen in Anlagen sind gemäß § 8 der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Düsseldorfer Straßenordnung) untersagt. Der Ordnungs- und Servicedienst (OSD) wurde über den Zwischenfall im Hofgarten in Kenntnis gesetzt. Der OSD überprüft im Rahmen seiner Möglichkeiten die Einhaltung der Regeln und wird den Hofgarten auch weiterhin präventiv aufsuchen. Unter der Servicerufnummer 0211-8994000 nimmt der OSD konkrete Hinweise aus der Bevölkerung entgegen.“
Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER, Torsten Lemmer: „Der Beginn der Antwort treibt dem Tierliebhaber die Zornesröte ins Gesicht! „Natürliche“ Faktoren wie Dürre, Kälte und menschlich vorsätzliches Fehlverhalten führen halt zum unerlaubten Tod!
„Grundsätzlich sind Hunde angeleint und auf Wegen zu führen.“ Aha, gibt es Ausnahmen? Welche? Wenn der Hund eine Schwänin jagen und töten möchte? Ist das dann eine erlaubte Ausnahme, weil sie unter die „natürlichen“ Faktoren fällt?
Man, man, man, Herr, lass Hirn vom Himmel regnen.
In der Düsseldorfer Straßenordnung ist klar zu lesen, ich zitiere: „In Grünanlagen, Freizeitanlagen, Wäldern und Fußgängerbereichen (einschließlich auf dem Konrad-Adenauer-Platz und dem Bertha-von-Suttner-Platz) dürfen Hunde nur angeleint und auf Wegen geführt werden.
Tiere dürfen nicht auf Kinderspielplätze, Bolzplätze und Friedhöfe mitgenommen werden.
Wer einen Hund ausführt, muß dafür sorgen, daß dieser Straßen und Anlagen nicht verunreinigt und Passanten nicht belästigt. Bei Verunreinigungen ist der Hundeführer außerdem zur sofortigen Säuberung verpflichtet.“ Ende des Zitats.
Schön, dass der OSD „über den Zwischenfall im Hofgarten in Kenntnis gesetzt“ wurde. Dieser „Zwischenfall“ ist kein Zwischenfall! Man muss diesen „Zwischenfall“ als das benennen, was er war, eine völlig unnötige Tiertötung, weil die Tierhalterin falsch gehandelt hat.
Die Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER erwartet von der Stadtspitze mehr Empathie gegenüber unseren Mitgeschöpfen, erwartet, dass der OSD nicht auf konkrete Hinweise aus der Bevölkerung wartet, sondern aktiv, regelmäßig und oft, sowohl im Hofgarten, als auch in den anderen Grün- und Freizeitanlagen, sowie in Wäldern und Fußgängerbereichen kontrolliert und die Einhaltung der Düsseldorfer Straßenordnung auch durchsetzt.“
Foto: Walter Hermanns