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Nächste Stadtratssitzung: Corona-Demo-Desaster hat ein Nachspiel

Am 6. Januar hat die Stadt Düsseldorf einen für Samstag, den 8. Januar beantragten Aufzug aus infektionsschutzrechtlichen Gründen untersagt und lediglich die Durchführung einer Kundgebung für zulässig erklärt.

Aufgrund eines Eilantrages der Veranstalter hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 7. Januar diese Untersagung aufgehoben und den Umzug erlaubt.

Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Stadt als Ordnungsbehörde nach Auslaufen der Bundesnotbremse nicht mehr berechtigt sei, so zu entscheiden; dies dürfe nur der Polizeipräsident.

Die Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER fragt in der nächsten Stadtratssitzung:

1.) Aufgrund welcher belastbaren Zahlen, Daten, Fakten, Argumenten, Abwägungen kam die Stadtverwaltung hier zu dem Ergebnis, dass beim Gehen der Corona-Infektionsschutz schlechter eingehalten werden kann, wie beim Stehen, wenn doch vor knapp einem Jahr beim Verhängen des Verweilverbots genau gegenteilig argumentiert wurde?

2.) Aufgrund welcher Umstände war es möglich, dass weder dem Oberbürgermeister, noch dem Beigeordneten für Recht und Ordnung oder/und dem Rechtsamt – bei ihren Ausbildungen und Berufserfahrungen – bei der Entscheidungsfindung bekannt war, dass bei der Prüfung, ob man den beantragten Aufzug genehmigen kann oder nicht, die ausgelaufene Bundesnotbremse der Stadt die Untersagung eines Umzugs nicht mehr ermöglicht?

3.) Wenn die Stadtverwaltung bei der Entscheidungsfindung zur Prüfung des beantragten Aufzugs auch externen Sachverstand hinzogen hat stellt sich die Frage: Wer wurde hinzugezogen, um welche Fragen wie zu beantworten?

Dazu äußert sich Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER: „Seit letztem Donnerstag glühen in unserer Geschäftsstelle die Drähte. Aus Düsseldorf, aus NRW und aus ganz Deutschland, selbst aus Behörden und Ministerien werden wir angerufen und gefragt, warum in Düsseldorf niemand wusste, dass eine Kommune nach dem Auslaufen der Bundesnotbremse einen Aufzug nicht untersagen könne.
Das ist so peinlich.

Wie ist es möglich, dass Herr Dr. Keller, der Rechtswissenschaften an den Universitäten in Bayreuth und Birmingham studierte, der 1999 die zweite juristische Staatsprüfung bestand, im Jahr 2010 zum Dr. jur. promovierte, als Richter beim Verwaltungsgericht Köln (1999) tätig war, dann beim Deutschen Städtetag, beim Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, als Beigeordneter für Recht, Ordnung und Verkehr in Düsseldorf, als Stadtdirektor in Köln und nun, seit dem 1.11.2020 als Oberbürgermeister in Düsseldorf tätig ist, dies nicht beachtete?

Wie ist es möglich, dass Herr Zaum, der Rechtswissenschaften an den Universitäten Passau und Würzburg studierte, der auch das zweite Staatsexamen bestand, danach sowohl in leitender Funktion in der Versicherungswirtschaft, als auch als Geschäftsführer der CDU Ratsfraktion in Düsseldorf tätig war und seit dem 1.06.2017 als Beigeordneter für Recht und Ordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf tätig ist, dies auch nicht beachtete?

Was ist los in der Stadtverwaltung?
Nachdem OB Keller und die Verantwortlichen es vor fast einem Jahr schafften, mit dem Verweilverbot bundesweit für Schlagzeilen zu sorgen und Düsseldorf der Lächerlichkeit preiszugeben, wurde nun eine Niederlage vor dem Verwaltungsgericht eingefahren.

Warum ist die Stadtverwaltung Düsseldorf seit Jahren nicht in der Lage, so zu arbeiten, dass das Verwaltungsgericht nicht immer und immer wieder angerufen werden muss, welches dann gegen die von der Stadt getroffenen Entscheidungen urteilt?

Dieser peinliche Vorfall benötigt umfassende Antworten!“

Fotos: pixabay

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