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Lohnsteuerkarte: Papierform abgeschafft

Zum Jahreswechsel wird die Lohnsteuerkarte in Papierform abgeschafft und durch eine elektronische Erfassung ersetzt.
In der Zukunft müssen Betriebe ihre Mitarbeiter online im Steuererklärungsportal registrieren. Bei der Umstellung zum 31. Dezember 2012 gibt es einiges zu beachten.

Die Lohnsteuerkarte aus Pappe, wie wir sie alle kennen, wird jetzt abgeschafft. Nachdem die Umstellung mehrmals verschoben wurde, ist es nun endgültig. Mit Beginn des neuen Jahres wickelt die Bundesfinanzverwaltung die Lohnsteuerabrechnung digital ab. Dafür sollten sich Arbeitgeber bis zum 31. Dezember 2013 im Elektronischen Steuerklärung-Portal www.elster.de registrieren. Darüber hinaus sollen sie die Lohnsteuerabzugsmerkmale jeweils für den Betrieb und dessen Arbeitsnehmer abrufen und unbedingt auch prüfen.

Denn mit den hinterlegten Daten wird gearbeitet, weshalb sichergestellt werden muss, dass sie korrekt sind. Hierbei geht es beispielsweise um die Steuernummer des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer und deren Geburtsdatum. Arbeitnehmer müssen ab 2013 auch den Steuerfreibetrag neu beantragen. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, damit er Sie gezielt über Ihre neuen Pflichten als Betriebsinhaber informieren kann.

Quelle: Henkel Malerpraxis

Zu Handwerksthemen finden Sie ebenfalls Beiträge unter http://malerillu.de. , dem Online Magazin der Maler- und Lackierer-Innung Düsseldorf sowie unter http://maler-düsseldorf.de und http://energie-und-fassade.de

  • DAS HANDWERK - DIE WIRTSCHAFTSMACHT.VON NEBENAN.
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3 Kommentare

  • Gerd E am 23.12.2012 um 20:55

Vielleicht kann ja mal jemand den Sinn erklären. Obwohl ich online über Elster alles versende, verlangt das Finanzamt nochmal alles in Schriftform. Es gibt sovieles was man nicht begreifen muß.

Das ist echt übel!
Die Überprüfung der Daten ist nun Sache des Arbeitnehmers.

Da gibt es Probleme mit dem Wechsel des Arbeitgebers.
Wenn der alte AG einen nicht rechtzeitig abmeldet, kann einen der neue AG nicht anmelden.
Der AN wird dann für den Rest des Jahres in Steuerklasse 6 eingestuft und zahlt sich dumm und dämlich bis zum Ende des Jahres und der Steuererklärung.

Meine Kollegin, die bei uns die Buchhaltung macht, hat just eine Schulung zu dem Thema gehabt.

Prost Mahlzeit!

  • Gerd E am 25.12.2012 um 11:40

Genau, und man fragt sich immer wieder bei solchen Gesetzen ist es Absicht oder Dummheit.

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