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Laubbläser in Düsseldorf – Segen oder Fluch?

  • Person mit einem tragbaren Laubbläser__Quelle wikipedia CBaile19
  • hochgeladen von Alexander Führer

Düsseldorf, 10. Januar 2019

In der am Sitzung des Umweltausschusses am 10. Januar 2019 fragt die Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER, wie die Verwaltung die Auswirkungen von Laubbläsern beurteilt, ob Laubbläser von städtischen Mitarbeitern - bzw. durch Firmen die im Auftrag der Stadt tätig sind - in Düsseldorf zum Einsatz gebracht werden und welche Voraussetzungen müssten gegeben sein, damit die Verwaltung den Einsatz von Laubbläsern im Stadtgebiet verhindert, auch durch Privatpersonen, oder zumindest einschränkt.

Claudia Krüger, Fraktionsvorsitzende der Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER: „Hintergrund der Anfrage ist, dass immer mehr, mitunter energieintensive, Laubbläser zum Einsatz kommen. Entsprechende Medienberichte sowie Äußerungen von Händlern bestätigen dies.

Die Probleme die sich daraus ergeben, sind zum einen die Lärmbelästigungen und die daraus entstehenden Konflikte mit der Nachbarschaft, zum anderen die negativen Auswirkungen für die Tier- und Umwelt. Zudem verteilen die Laubsauger Mikroben, Pilze, Unrat und Tierkot fein in der Luft, was nicht nur für die Benutzer, sondern auch für umstehende Personen gesundheitlich bedenklich ist.

Die Geräte arbeiten mit Luft geschwindigkeiten von mitunter über 250 km/h und richten am Einsatzort im Ökosystem massive Schäden an. Für Spinnen, Insekten und Kleinstlebewesen bedeutet der Einsatz von Laubbläsern im heimischen Garten oder im Bereich von öffentlichen Grünflächen der nahezu sichere Tod.

Zudem wird die Humus- und Nährstoffbildung behindert, wenn Blätter und Äste nicht mehr auf dem Boden verrotten. Diese Aussage wird zudem vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) geteilt.

Laut Presseveröffentlichungen sind in einigen österreichischen Städten (z.B. Graz) Laubbläser bereits komplett verboten, in einigen US-amerikanischen Gemeinden sogar bereits seit den 1970iger Jahren. Inzwischen stellt auch das Bundesumweltamt die Sinnhaftigkeit der Geräte in Frage.“

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