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Islam- oder Moscheesteuer – Nein Danke!

Zu der Diskussion, ob Moscheen in Deutschland von Muslimen durch eine Steuer finanziert werden soll, wurde über den Jahreswechsel 2018/19 in Deutschland diskutiert; auch bei der Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER.

In Deutschland dürfen Kichen, wie beispielsweise die römisch-katholische und die evangelische Kirchensteuern von ihren Mitgliedern erheben, da diese Kirchen die gesetzlichen Voraussetzungen, d.h. sie sind Körperschaften öffentlichen Rechts, erfüllen.

Wenn nun „der“ Islam in Deutschland, sein Dachverband bzw. einzelne Moscheen nun die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erhebung einer „Kirchensteuer“ – hier: Islam- oder Moscheesteuer – erfüllen würde bzw. wollen, dann läge es immer noch in deren Ermessen, ob sie eine solche Steuer von ihren Mitgliedern/Gläubigen erheben möchte oder nicht. Da bisher nie ein Moscheeverein, „der“ Islam in Deutschland oder der Dachverband die gesetzliche Genehmigung dafür erhalten hat, war dies bisher kein Thema. Und: Offensichtlich hat „der“ Islam, den es gar nicht gibt, so wie es „die“ christliche Religion auch nicht gibt, in Deutschland bisher dieses Bedürfnis, eine Islam- oder Moscheesteuer erheben zu dürfen, nicht wirklich gehabt.

„Wenn nun gutmeinende Politiker von GRÜNEN, SPD oder der CDU meinen, den Menschen muslimischen Glaubens hier gute Ratschläge geben zu dürfen, dann wäre es doch besser, erstmal mit Ihnen, statt über sie zu reden,“ meint Alexander Führer, stellv. Geschäftsführer der Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER und fährt fort: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen bzw. weltanschaulichen Bekenntnisses sind gemäß Artikel 4 Grundgesetz unverletzlich. Sollten nicht diejenigen, die sich ungefragt äußern, zuerst gemäß Matthäus Kapitel 7 sich um den Balken im eigenen Auge kümmern, bevor sie versuchen, den Splitter im Auge islamischer Mitmenschen zu behandeln?“

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