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Es gibt kein Problem, seine Heizkosten zu bezahlen

Verwaltung teilt für Düsseldorf mit:

Das Statistische Bundesamt wies Mitte Februar darauf hin, dass 2019 rund zwei Millionen Personen in Deutschland (2,5% der Bevölkerung) in Haushalten lebten, die ihre Wohnung oder ihr Haus aus finanziellen Gründen nicht angemessen warmhalten konnten.

„Hier muss gefragt werden, ob die Grundversorgung neu aufgestellt werden muss. Gerade im Kampf gegen Kinderarmut darf Heizen nicht zu einem Luxus werden. In Deutschland werden mehr als 70 Prozent der Haushaltsenergie für das Heizen aufgewendet. Gerade für einkommensschwache Familien ist es deshalb eine besondere Armutsfalle“, sagt Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER und fragte in der letzten Ratsversammlung die Verwaltung:

Wie viele Personen/Haushalte in Düsseldorf konnten in den Jahren/Wintern 2015/16 bis 2020/21 ihre Wohnung oder ihr Haus aus finanziellen Gründen nicht angemessen warmhalten (bitte nach Kalenderjahren und Stadtbezirken auflisten)?

Was konkret hat die Stadtverwaltung unternommen, um in diesen Notlagen den betroffenen Personen/Familien zu helfen?

Wann und wie hat die Stadt Düsseldorf eine Initiative gestartet bzw. wird dies bis wann wie starten, damit insbesondere einkommensschwachen Familien wirksam und nachhaltig beim Bezahlen der Heizkosten geholfen wird?

Für die Verwaltung antwortete Stadtdirektor Hintzsche, dass das Statistische Bundesamt zur Methodik darauf hinweist, „dass die Einschätzung der Angemessenheit des Heizens im Ermessenspielraum der Befragten liegt. Diese Selbsteinschätzung der Haushalte zum angemessenen Heizen der Wohnung ist eines von neun Kriterien zur Messung der materiellen Entbehrung, auch materielle Deprivation genannt.

Für die Landeshauptstadt Düsseldorf stehen keine kommunalspezifischen Daten zu dieser Thematik zur Verfügung. Ebenso wenig liegen dem Amt für Soziales Erkenntnisse vor, die Rückschlüsse auf eine bestimmte Zahl oder eine Entwicklung im Zusammenhang mit einer nicht angemessenen Warmhaltung von Wohnungen ermöglichen.

Soweit Einzelpersonen oder Familien mit geringem Einkommen in einem Leistungsbezug der Grundsicherung nach dem SGB II oder dem SGB XII stehen, werden seitens des Jobcenters und des Amtes für Soziales die tatsächlichen Aufwendungen für die Heizung der Wohnung als Teil der Unterkunftskosten übernommen. Eine Notwendigkeit, die Wohnung aus finanziellen Gründen nicht angemessen warm zu halten, besteht deshalb nicht.

Steht eine Person oder Familie nicht oder nicht durchgehend in einem Leistungsbezug nach dem SGB II oder SGB XII, besteht gegebenenfalls die Möglichkeit der Übernahme einer Nachzahlung aus einer Jahresabrechnung als einmaliger Bedarf. Dies erfordert lediglich eine entsprechende Antragstellung beim Jobcenter oder beim Amt für Soziales.
Da das Amt für Soziales über den gesetzlichen Beratungsauftrag des SGB XII hinaus mit seinen Partnerinnen und Partnern innerhalb und außerhalb der Verwaltung zahlreiche Informations- und Beratungsmöglichkeiten vorhält, besteht für alle Düsseldorferinnen und Düsseldorfer die Möglichkeit, sich ratsuchend an das Amt zu wenden.

Diese Möglichkeit wird insbesondere seit Beginn der Pandemie verstärkt von den Menschen angenommen. Beispielhaft seien an dieser Stelle die Erfahrungen und Erkenntnisse beschrieben, die durch die amtseigene Versorgungshotline gewonnen wurden.

Die Versorgungshotline 899 899 9 wurde zu Beginn der Pandemie für Düsseldorferinnen und Düsseldorfer ab 60 Jahren eingerichtet, die Hilfe bei der Versorgung benötigen. In Zusammenarbeit mit den stadtteilwirkenden „zentren plus“ wird dann beispielsweise der Einkauf oder eine Besorgung bei der Apotheke organisiert. Diesen Auftrag erfüllt die Versorgungshotline erfolgreich.

Darüber hinaus haben die Düsseldorferinnen und Düsseldorfer die Versorgungshotline schon nach kurzer Zeit als Anlaufstelle für allgemeine und spezifische Bedarfe in Anspruch genommen und damit als zentrale telefonische Zuwegung ins Amt für Soziales genutzt. Bei erkennbaren sozialspezifischen Bedarfen werden die für das jeweilige Anliegen erforderlichen Angaben erfasst und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Von dort erfolgt eine in der Regel kurzfristige Kontaktaufnahme mit dem Ziel einer bedarfsgerechten Beratung.

Diese Erfahrungen bestärken das Amt für Soziales in seiner Zielsetzung, sich vor dem Hintergrund der Einführung eines umfassenden und interdisziplinären Beratungsansatzes, der die gesamte Lebenssituation der antragstellenden und ratsuchenden Menschen vor Augen hat, vollständig neu zu organisieren. Die Neuorganisation wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2021 abgeschlossen sein.“

Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER: „Na dann ist doch alles gut. Die 2,5% der Bevölkerung, also die rund 16.000 Düsseldorfer Nachbarn, schätzen ihr Heizproblem nur selber so ein. Und obwohl der Landeshauptstadt Düsseldorf keine kommunalspezifischen Daten vorliegen, sind diese nichtvorhandenen Probleme durch die Ämter trotzdem gelöst. Auch die städtische Versorgungshotline, die beim Einkauf oder der Apotheke hilft, hilft auch bei nicht vorhandenen Heizproblemen – wie schön. Wie es dann trotzdem immer wieder zu Berichten kommt, dass die Heizung abgestellt wurde, weil man die Abschläge oder die Rechnung nicht bezahlen konnte, einfach unerklärlich!“

Foto: pixabay

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