Düsseldorf: An- und Übergriffe auf Bedienstete im öffentlichen Dienst nehmen seit Jahren deutlich zu
Düsseldorf, 2. Oktober 2019
In den letzten Jahren haben An- und Übergriffe auf Bedienstete im öffentlichen Dienst deutlich zugenommen. Deshalb wurde bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ein entsprechendes Sonderdezernat gegründet.
In der letzten Ratsversammlung fragte die Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER die Verwaltung, wie viele Straftaten welcher Arten (von Beleidigung bis Körperverletzung) sind gegenüber Bediensteten im öffentlichen Dienst (Polizisten, Sanitäter, Feuerwehrleute, Schaffner, Lehrer, Gerichtsvollzieher, weitere) seit dem 1.1.2015 in Düsseldorf begangen worden, wie viele Straftaten aus der Antwort zur Frage 1 sind wie abgearbeitet worden und welche konkreten Erkenntnisse und Maßnahmen hat die Arbeitgeberin Landeshauptstadt Düsseldorf gezogen, um die städtischen Bediensteten im Innen- und Außendienst (z.B. in der Kfz-Zulassungsstelle, OSD, Sanitäter, Feuerwehrleute, Rheinbahner, weitere) besser zu schützen.
Die Stadtverwaltung teilte mit, dass sich die Strafanzeigen bzw. Strafanträge wegen des Verdachts von Straftaten gegenüber städtischen Bediensteten seit 2015 wie folgt entwickelt haben: 2015 = 124: 2016 = 172; 2017 = 199; 2018 = 184; 2019 = bisher 124.
Für Bundes- bzw. Landesbeamte (Polizisten, Schaffner, Lehrer, Gerichtsvollzieher) sind keine Zahlen bekannt.
Der Stadtverwaltung ist weder bekannt, wieviele Strafanzeigen abgearbeitet worden sind, noch zur Anzahl der Verfahrenseinstellungen bzw. Verurteilungsarten und Umfang, da die Stadt keine Verfahrensbeteiligte ist.
Um städtische Bedienste im Innen- und Außensienst besser schätzen zu könne, wurde 2018 die „Rahmendienstvereinbarung zum Schutz der Beschäftigten der Landeshauptstadt Düsseldorf vor Gewalt durch Dritte“ geschlossen. Hier sind sowohl konkrete technische, organisatorische und personenbezogene Präventionsmaßnahmen als auch die Verfahrensweisen nach Übergriffen gegen
städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dargestellt. Gewaltübergriffe ereignen sich häufig in tätigkeitsspezifischen Kontexten. Deshalb wurde ein spezifisches Gefährdungsbeurteilungsmodul „Gewalt an Bediensteten durch Dritte“ konzipiert. Auf dessen Basis erstellen die einzelnen Ämter und Institute in Zusammenarbeit mit dem betriebsärztlichen Dienst und den Fachkräften für Arbeitssicherheit
tätigkeitsspezifische Maßnahmenpläne und Deeskalationskonzepte.
Zudem bietet die Landeshauptstadt Düsseldorf für alle Beschäftigten über die Personalentwicklung Seminare zu Grundkenntnissen im kontrollierten Umgang mit Konflikten, zum Umgang mit Konflikten in der Praxis, zum Selbstsicherheitstraining und der Umgang mit Konflikten im Außendienst und eine Praxisorientierte Einführung in den Selbstschutz an.
Zur Unterstützung aller Beschäftigten wurde auf der Personalversammlung 2019 jedem Anwesenden ein Notfallplan an die Hand gegeben, in dem schrittweise dargestellt wird, wie man sich in außergewöhnlichen Situationen sicher verhält. Um einen dauerhaften Zugriff auf diesen Notfallplan zu ermöglichen, wurde dieser ergänzend als Icon auf alle Dienstrechner der Landeshauptstadt Düsseldorf auf dem Desktop installiert.
Chomicha El Fassi, Vorsitzende eines Betriebsrats und Vorsitzende der Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER: „Es ist traurig, dass in den letzten Jahren die Hemmschwelle für An- und Übergriffe auf Bedienstete im öffentlichen Dienst deutlich gesunken ist. Es ist gut, dass die Arbeitgeberin, die Landeshauptstadt Düsseldorf, das Problem ernst nimmt und reagiert hat. Nun muss beobachtet werden, ob diese Maßnahmen die gewünschten Ergebnisse bringen oder ob weiteres getan werden muss.“