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Der Rhein-Ruhr-Express (RRX) in Düsseldorf

  • Quelle_Kompetenzcenter Marketing NRW (KCM)
    https://www.rrx.de/blog/pressemitteilungen/
  • hochgeladen von Alexander Führer

Der Rhein-Ruhr-Express (RRX) in Düsseldorf

Gedanken von Alexander Führer

Düsseldorf, den 28. September 2018

Düsseldorf ist eine seit Jahren wachsende Stadt. Mittlerweile wohnen über 640.000 Menschen hier.
Jeden Werktag pendeln rund 100.000 Nachbarn aus Düsseldorf hinaus und rund 300.000 zu ihren Arbeitsplätzen hinein. Hinzu kommen dann noch die Touristen, Messe- und Tagesgäste. Jede/r möchte das Ziel erreichen – und das auch noch pünktlich.

Die Infrastruktur in NRW (Straße, Schiene, Wasser) wurde in den letzten Jahrzehnten katastrophal kaputt gespart. Deshalb ist die Idee des RRX gut und richtig. Neue Züge auf neuen Gleisen, die in NRW vor allem auf der Kernstrecke Köln-Dortmund alle 15 Minuten fahren.

Ab Dezember 2018 fahren nun die ersten, neuen RRX-Züge auf vorhandenen Gleisen. Vorteil: Die neuen Züge sollen den Pendler mehr Platz bieten und auch komfortabler sein. Nachteil: Diese Züge fahren auf bestehenden Gleisen und stellen sich somit weiterhin im Stau an.

Deshalb wird Viel viel Neues gebaut. Zwischen Köln und Dortmund gibt es 15 Planfeststellungsabschnitte. In jedem plant die Deutsche Bahn, die DB Netz AG, was wo wie verändert und neu gebaut werden muss, damit der RRX eines schönen Zukunftstages das ist, was er/es werden/sein soll: Eine Revolution im Eisenbahnverkehr für die geplagten Pendler in NRW.

Da ALLE RRX-Linien und ALLE RRX-Züge durch Düsseldorf fahren, gibt es alleine hier, im Stadtgebiet von Düsseldorf FÜNF der 15 Planfeststellungsabschnitte:
1.) Nummer 2.0 = Abschnitt Düsseldorf Hellerhof bis Reisholz
2.) Nummer 2.1 = Abschnitt Düsseldorf Reisholz bis Wehrhahn
3.) Nummer 3.0 = Abschnitt Düsseldorf Wehrhahn bis Unterrath
4.) Nummer 3.0a = Abschnitt Düsseldorf Unterrath bis Kalkum
5.) Nummer 3.1 = Abschnitt Düsseldorf Kalkum bis Angermund

Da Vieles geplant, abgestimmt und besprochen werden muss, sind diese fünf Abschnitte unterschiedlich weit vorangeschritten.
Während – nach meinem Wissensstand – für die Abschnitte 2.0, 3.0a und 3.1 die DB Netz AG noch keine Planungsunterlagen beim zuständigen Eisenbahnbundesamt (EBA) eingereicht hat, sieht dies bei den Abschnitten 2.1 (Reisholz bis Wehrhahn) und 3.0 (Wehrhahn bis Unterrath) schon ganz anders aus.

Für diesen beiden Abschnitte hatte die DB Netz AG schon 2016 bzw. 2014 die vollständigen Planungsunterlagen beim EBA eingereicht. Von dort aus wurden die Unterlagen an die Bezirksregierung Düsseldorf (BRD) gesandt. Die BRD legte dann alle Unterlagen 2017 bzw. 2016 zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Anwohner, Betroffene, Bürger und alle Träger öffentlicher Belange (TÖB) , also z.B. Feuerwehr, THW, Telekom und Vodafone, die Stadt Düsseldorf u.v.a.m. konnten Einwendungen schreiben, zu denen die DB Netz AG dann Stellung nahm. Bei Erörterungsterminen, die für den Abschnitt 3.0 am 19.12.2017 und für den Abschnitt 2.1 am 25.09.2018 stattfanden, sollte versucht werden, zwischen denjenigen, die durch das Bauvorhaben betroffen sind und der Vorhabenträgerin, der DB Netz AG, Einigungen und Lösungen zu erreichen.

Aber, wie soll dies gehen?
Diese Erörterungstermine fanden jeweils an einem Dienstag statt. Die Einladung dazu ging 14 Tage vorher raus. Während DB Netz AG und TÖB Experten und Profis in Sachen Planfeststellung und Planfeststellungsverfahren sind, sind die Anwohner, Betroffenen und Bürger fast ausschließlich hilflose Laien. Sie vertrauen auf Aussagen wie „Im Erörterungstermin wird alles nochmal in Ruhe besprochen“ oder „Ihre guten Gedanken nehmen wir gerne nochmals mit“.

Wie hoffnungsvoll darf man sein?
Das Planfeststellungsverfahren hält sich streng an die gesetzlichen Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Alle Beteiligten, also Vorhabenträgerin (DB Netz AG), EBA, BRD und TÖB halten sich an die Gesetze plus die für sie geltenden Richtlinien und Durchführungsverordnungen. Selbst wenn die/der einzelne Beamte Sympathie und Verständnis für manchen berechtigten Einwand hat, sie/er darf davon nicht nicht abweichen.

Deshalb bleiben „nur“ andere Möglichkeiten:
1.) Die Politik macht Druck auf die Verfahrensbeteiligten.
2.) Die Stadt macht Druck auf die Verfahrensbeteiligten.
3.) Die Anwohner, Betroffene, Bürger suchen schon frühzeitig fachanwaltlichen Rat und kämpfen das Verfahren bis zum bitteren Ende durch alle juristischen Instanzen.

Gibt es für 1 bis 3 Beispiele?
JA, z.B.
zu 1.) Offenburger Tunnel
zu 2.) Merseburg
zu 3.) RA Dr. Clemens Antweiler und die Initiative Angermund

Auch die Unterstützung der Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER Düsseldorf und anderer ist hilfreich.

Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

In dem Sinne wünsche ich allen Anwohnern, Betroffenen und Bürgern, dass sie möglichst viel Unterstützung von „ihren“ Politikern und „ihren“ städtischen Bediensteten erfahren. Wenn da wenig bis gar nichts kommt, dann hilft hoffentlich der erfahrene und sachkundige Fachanwalt.

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