Endlich wird gegen das Land geklagt
Der FREIE WÄHLER Effekt wirkt
„2016 stellten der Städtetag NRW, der Landkreistag NRW sowie der Städte- und Gemeindebund NRW in Düsseldorf ein rechtswissenschaftliches Gutachten von Prof. Dipl.-Volkswirt Dr. jur. Klaus Lange von der Universität Gießen, Präsident des Staatsgerichtshofes des Landes Hessen a.D., vor, aus dem unmißverständlich hervorgeht, dass die Landeshauptstadt Düsseldorf aufgrund Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz gegen das Land Nordrhein-Westfalen einen Anspruch auf finanzielle Mindestausstattung hat. Diese muss es der Landeshauptstadt Düsseldorf erlauben, nicht nur ihre Pflichtaufgaben, sondern darüber hinaus freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben wahrzunehmen,“ erklärt Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER.
„Deshalb stellten wir einen entsprechenden Haushaltsverbesserungsantrag, der am 15.12.2022 von OB Keller, CDU, Bündnis 90 / Grüne, SPD und FDP abgelehnt wurde.
Am 20.12. wurde bekannt, dass Düsseldorf, gemeinsam mit anderen kreisfreien Städten aus NRW beim Verfassungsgerichtshof Klage gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz eingereicht hat, weil sie bei der Verteilung von Landesmitteln benachteiligt werden.
Für die Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER darf ich sagen, endlich! Endlich wird geklagt. Brisant ist hier, dass eine CDU–Bündnis 90 / Grüne–Stadtregierung gegen eine CDU–Bündnis 90 / Grüne–Landesregierung klagt. Nun dürfen die Düsseldorfer Steuerzahler gespannt sein, ob ihnen endlich Recht und somit Euro zugesprochen werden.
Der FREIE WÄHLER Effekt wirkt!“
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