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Mehrwegbehälter zum Mitnehmen
Das wird noch ein langer, schwieriger Weg zur Umsetzung

„Seit dem 1.1.2023 gilt in der Gastronomie die Pflicht, Mehrwegbehälter zum Mitnehmen anzubieten. Da die Beschwerden zunehmen, fragten wir in der letzten Sitzung des Fachausschusses nach,“ erklärt Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER.

Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz teilte mit, dass „vorgesehen ist, durch eine öffentlichkeitswirksame Kampagne die Stadtgesellschaft auf die Vermeidung von Verpackungsmüll durch Verwendung von Mehrwegverpackungen oder durch Befüllung von mitgebrachten Mehrwegbehältnissen aufmerksam zu machen....

Im Januar und Februar wurden in einer Stichprobe 58 Begehungen von Speisen und/oder Getränke ausgebenden Betrieben hinsichtlich der neuen Mehrwegangebotspflicht durchgeführt (in Düsseldorf gibt es mehr als 3.000 solcher Betriebe). 41 (71%) der besuchten Betriebe erfüllten zumindest nicht alle Regularien der Mehrwegangebotspflicht....

Eine Erläuterung der Regeln findet sich im Informationsblatt, das derzeit an Gastronomiebetriebe in Düsseldorf verteilt wird.
Nachkontrollen werden insbesondere in den Betrieben stattfinden, die ihrer Verpflichtung zum Angebot von Mehrweggeschirr bislang noch nicht nachgekommen sind. Ein Verstoß gegen die Regeln stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Insofern keine Abhilfe erfolgt, wird die Verwaltung daher nach Abschluss der ersten „Informationsphase“ im weiteren Verlauf des Jahres auch Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.“

Torsten Lemmer: „Wir danken der Verwaltung, dass sie unsere Anfrage zum Anlass nahm, gleich in zwei Ausschüssen auf die Problematiken hinzuweisen. Wir sehen, dass wir in Düsseldorf noch ganz am Anfang des Weges hin zu Mehrwegbehältern stehen. Wir sind gespannt, wie dies nun bei den vielen Veranstaltungen des Sommers besser wird.“

Foto: pixabay

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