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COVID 19 und größtmöglicher Infektionsschutz schränken Möglichkeiten der Ratsleute massiv ein

Kurz vor der Ratsversammlung am 18. März berichtete die Presse, dass es nunmehr auch nicht mehr möglich sein soll, bis zu zwei Nachfragen zu Antworten der Verwaltung stellen zu können.

Deshalb fragte Ratsherr Torsten Lemmer, Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER die Verwaltung, warum nun auch die Nachfragen zu schriftlich gestellten und schriftlich beantworteten Anfragen schriftlich gestellt werden müssen, wie nun auch die Nicht-Möglichkeit von Nachfragen zu schriftlichen Antworten der Verwaltung im Ablauf einer Stadtratssitzung als geeignet, erforderlich und verhältnismäßig begründet wird und welche konkreten und detailliert benannten Voraussetzungen aus Sicht der Verwaltung in Düsseldorf wann und wie lange erfüllt sein müssen, damit wenigstens Nachfragen zu schriftlichen Antworten der Verwaltung wieder möglich sind?

Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller antwortete, dass es „nicht zutreffend [ist], wie in der Frage dargestellt, dass die Zusatzfragen schriftlich gestellt werden müssen. Die laut Geschäftsordnung maximal zwei Zusatzfragen pro Fragesteller*in (Fraktion/Gruppe/Ratsmitglied) zu schriftlichen Antworten aus der vorangegangenen Ratssitzung können mündlich gestellt werden und werden – soweit möglich – in der jeweiligen Ratssitzung auch mündlich beantwortet.

Die im Ältestenrat vertretenen Fraktionsmitglieder wurden zwecks Vereinheitlichung des Verfahrens auch in den Ausschüssen über die im Rat praktizierte Vorgehensweise informiert. Dabei wurde darauf verwiesen, dass während der Corona-Pandemie keine Nachfragen zu vorliegenden schriftlichen Antworten der laufenden Sitzung zugelassen werden (wenn ein entsprechender Ratsbeschluss gem. § 16 GeschO Rat gefasst wurde).

Wie in der Antwort zu Frage 2 bereits dargestellt, werden mündliche Nachfragen zu schriftlichen Antworten in der nachfolgenden Sitzung gem. § 7 Abs. 3 S. 5 GeschO weiterhin zugelassen.“

Dazu erklärt Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER: „Diese Antworten sind bemerkenswert. Einerseits sind mündliche Nachfragen zu schriftlichen Antworten der Verwaltung möglich, anderseits nicht, wenn der Stadtrat zu Beginn der Sitzung etwas anderes beschließt.

Und genau das tat er zu Beginn der letzten Sitzung.

Außerdem wurde erst die Sitzungsdauer einer Ratssitzung dadurch gekürzt, dass die für Anfragen aus aktuellem Anlass zur Verfügung stehenden 30 Minuten und die für regeuläre Anfragen zur Verfügung stehenden 45 Minuten durch ausschließlich schriftliches Beantworten ersetzt wurden.

Die Sitzungsdauer einer Ratssitzung wurde auch dadurch verkürzt, dass die Berichte zu den Sitzungen der Kleinen Kommissionen schriftlich verteilt und möglichst nicht debattiert werden.

Als Nächstes wurden viele Tagesordnungspunkte vom Stadtrat zur Beschlussfassung an den Haupt- und Finanzausschuss delegiert.

Dann wurde in Düsseldorf auch eine 3-Minuten-Redezeit-Begrenzung eingeführt.

Und nun sind, wenn der Rat zu Beginn der Sitzung es mehrheitlich beschließt, und an einer solchen Mehrheit gibt es keinen Zweifel, auch mündliche Nachfragen zu schriftlichen Antworten nicht mehr möglich.

Dies nun auch mit COVID 19 und größtmöglichem Infektionsschutz begründen zu wollen, ist schon toll. Rechtlich mag das alles haltbar sein. Ob es demokratiehygenisch vertretbar ist, hier die Opposition im Stadtrat über Monate hinweg in ihren demokratischen Rechten immer weiter einzuschränken, mag jeder für sich beurteilen, zumal die größte Partei bei der letzten Kommunalwahl im September 2020 die der Nichtwähler war. 47,43 Prozent, dass waren 223.155 Düsseldorfer, gingen nicht zur Wahl. Ob man diese so für Politik neu begeistern kann, bezweifele ich.“

Foto: pixabay

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